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Anlassbewilligungen

Veranstaltungen sind bewilligungspflichtig. Als Veranstaltung gilt nach Gastwirtschaftsgesetz jeder öffentliche Anlass, bei dem Getränke und Speisen gegen Entgeld abgegeben werden.

Das Gesuch um Erteilung einer Anlassbewilligung ist spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung einzureichen.

Bitte beachten Sie die Informationen in den untenstehenden Dokumenten sowie die Hinweise unter "Links".

Zugehörige Objekte

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Merkblatt "Verkauf von Lebensmitteln im Freien" Download 0 Merkblatt "Verkauf von Lebensmitteln im Freien"
Merkblatt "Schall und Laser bei Veranstaltungen" Download 1 Merkblatt "Schall und Laser bei Veranstaltungen"
Auszug Gastwirtschaftsgesetz Download 2 Auszug Gastwirtschaftsgesetz
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Flyer "Umweltfreundliche Veranstaltungen" Download 4 Flyer "Umweltfreundliche Veranstaltungen"
Checkliste "Gelegenheitswirtschaften" Download 5 Checkliste "Gelegenheitswirtschaften"
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