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Neobiota

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HINWEIS: Ab Mai 2023 können kleinere Mengen an Neophyten im Kanton Uri gratis in einem speziellen Neophytensack entsorgt werden. Die 60 Liter Säcke können an folgenden Stellen kostenlos bezogen werden:

  • Auf sämtlichen Gemeindeverwaltungen
  • Beim Amt für Umwelt (Klausenstrasse 4, Altdorf)
  • Bei der ZAKU (Eielen, Attinghausen)
  • Bei der Paul Baldini AG (Büro/Annahme, Reussacherstrasse 9, Altdorf)
  • Bei der Zimmermann Umweltlogistik AG (Kornmattstrasse 7, Altdorf)

Die Entsorgung erfolgt mit dem Hauskehricht. Die gefüllten Neophytensäcke dürfen zusammen mit den grauen ZAKU-Kehrichtsäcken an den jeweiligen Abfuhrtagen an die Strasse gestellt beziehungsweise in die Container gelegt werden. Diese werden durch die ZAKU zusammen mit dem Hauskehricht eingesammelt und entsorgt.

Das gehört in den Neophytensack: alle vermehrungsfähigen Pflanzenteile von invasiven Problempflanzen
Das gehört nicht in den Neophytensack: normales Grüngut, Hauskehricht, Sonderabfälle

Fragen und Antworten zum Neophytensack
Bestimmungshilfe zur Erkennung von invasiven Neophyten
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Neobiota

Die grosse Mobilität der Menschen hat den Austausch von Tier- und Pflanzenarten zwischen den Kontinenten beschleunigt. Pflanzen, die erst in der Neuzeit zu uns eingewandert sind, nennt man Neophyten ("Neue Pflanzen"). Das Pendant in der Tierwelt sind die Neozoen. Die meisten dieser Arten verschwinden wieder oder fügen sich problemlos in unsere Tier- und Pflanzenwelt ein. Einige vermehren sich jedoch stark, setzen sich hartnäckig durch und beginnen zu wuchern. Sie werden invasiv und so zum Problem.

Invasive Neobiota verdrängen die einheimische Flora und Fauna, sie gefährden die Gesundheit, destabilisieren und schädigen Bauten, führen zu Ertragsausfällen in der Land- und Forstwirtschaft und beeinträchtigen naturnahe Lebensräume.
Die Freisetzungsverordnung definiert die gefährlichsten invasiven, gebietsfremden Problemarten. Zu ihnen zählen bei den Pflanzen die Ambrosia, der Japanische Knöterich, der Riesen-Bärenklau, das Drüsige-Springkraut und die Goldrute. Bei den Tieren sind dies der Asiatische Marienkäfer, die Rotwangen-Schmuckschildkröte und der Amerikanische Ochsenfrosch. Diese Arten dürfen weder eingeführt noch verkauft, verschenkt, transportiert, vermehrt, angepflanzt oder gepflegt werden. Die Bekämpfung ist erlaubt. Bei der Ambrosia besteht eine Meldepflicht, da es sich um eine stark allergene Pflanze handelt.

Die Schweizerische Kommission für die Erhaltung von Wildpflanzen (SKEW) hat eine schwarze Liste erstellt, die weitere potentiell schädliche Pflanzenarten auflistet. Das Amt für Umwelt koordiniert den Umgang mit Neobiota im Kanton Uri und nimmt Fundmeldungen entgegen. Der Informationsflyer "Der richtige Umgang mit exotischen Problempflanzen" klärt sie über die wichtigsten Problempflanzen auf. Weitere Informationen finden Sie unter den angegebenen Links. Mittels dem "Meldeblatt für Problempflanzen" können Sie uns über einen Bestand von invasiven Neophyten informieren.

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