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Nutzungsplanung

Für die kommunale Nutzungsplanung ist die Gemeinde zuständig, sie erarbeitet das Siedlungsleitbild, den Nutzungsplan und die Bau- und Zonenordnung. Im Siedlungsleitbild legen die Gemeinden ihre mittel- bis langfristigen Ziele und Strategien für ihre räumliche Entwicklung fest. Es ist Voraussetzung für die Revision der kommunalen Nutzungsplanung. Mit den Nutzungsplänen und der Bau- und Zonenordung regeln die Gemeinden die Art und das Mass der Bodennutzung im gesamten Gemeindegebiet, grundeigentümerverbindlich und parzellenscharf.

Verschiedene Gründe können zu einer Revision der Nutzungsplanung führen. Haben sich die Verhältnisse erheblich geändert, so werden die Nutzungspläne und die dazugehörigen Vorschriften überprüft und angepasst. Dabei ist zwischen den Anforderungen der Grundeigentümer an die Planbeständigkeit einerseits und einer bedarfsgerechten Flexibilität andererseits abzuwägen.

Verfahren
Die Nutzungsplanung wird durch die Gemeinde erarbeitet, dabei gibt sie der Bevölkerung die Möglichkeit, in geeigneter Weise bei der Planung mitzuwirken. Im Rahmen der Vorprüfung nehmen die kantonalen Fachstellen Stellung zur Planung und geben Hinweise und Vorgaben. Nachdem die Planung publiziert und öffentlich aufgelegt wurde, wird sie durch die Gemeindeversammlung genehmigt. Die Nutzungsplanung ist erst gültig, wenn sie durch den Regierungsrat genehmigt wurde.

Einen frühzeitigen und regelmässigen Kontakt mit der kantonalen Fachstelle ermöglicht es, den Prozess der Revision der Nutzungsplanung effizient und zielführend anzugehen und umzusetzen.
Für den "Planungsalltag" der Gemeinden steht eine Reihe von Arbeitshilfen und Richtlinien zur Verfügung. Zudem definieren die planerischen und gesetzlichen Grundlagen die Rahmenbedingungen für die kommunale Planung.

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