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Beurteilung, Promotion und Übertritt

Übertritt
Das Übertrittsreglement (RB 10.1711) regelt den Übertritt aus der Primar- in die Oberstufe und die Wechsel innerhalb der Oberstufe. Als Dienstleistungen stehen ein Elterninformationsblatt sowie eine Handreichung für Schulbehörden zur Verfügung für den Fall, dass Eltern einen beschwerdefähigen Entscheid verlangen. Das Amt für Volksschulen berät Lehrpersonen und Schulleitungen und Schulbehörden in Vorgehensfragen.

Schülerbeurteilung
Die Beurteilung und die Promotion der Schülerinnen und Schüler sind im Beurteilungsreglement (RB 10.1135) geregelt (Notengebung, Zeugnis, Beurteilungsgespräche). Es stehen ein vierseitiges Elterninformationsblatt in mehreren Sprachen und ein Beurteilungsbogen für die Beurteilung der Selbst- und Sozialkompetenz - ebenfalls in mehreren Sprachen - zur Verfügung.

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