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Tourismus

Tourismus
Der Tourismus ist ein wichtiger Pfeiler der gesamten Urner Wirtschaft. Geschätzte 155 Mio. Franken werden jährlich im Kanton Uri direkt im Tourismus verdient.

Aktuell: Potenzialstudie Sonnenberg, Seelisberg
Neben der Region Andermatt ist gemäss dem kantonalen Richtplan das Gebiet um den Urnersee ein zweiter, wesentlicher touristischer Entwicklungsraum im Kanton Uri. Dazu gehört auch die Hotelanlage Sonnenberg in Seelisberg. Das Immobilienunternehmen Halter AG beabsichtigt die Hotelanlage zu revitalisieren. Mit dem Vorhaben sind wesentliche Auswirkungen auf Wirtschaft und Tourismus in der Gemeinde Seelisberg und in der Region zu erwarten. Der langfristige Erhalt der imposanten und geschichtsträchtigen Anlage stösst auf grosses öffentliches Interesse. Der Kanton Uri hat mit Unterstützung der Gemeinde Seelisberg und der Halter AG, die Projektpotenziale in Form einer regionalwirtschaftlichen Potenzialstudie klären lassen. Aus der Studie resultieren wertvolle Grundlagen, welche eine vorausschauende Politik in Seelisberg, im Unteren Reusstal und im ganzen Kanton Uri ermöglichen.

Tourismusgesetz
Der Kanton Uri ist bestrebt, dem Bereich Tourismus optimale Rahmenbedingungen zu bieten. Dazu braucht es professionelle Organisationsstrukturen und ausreichende Ressourcen. Mit dem im Jahr 2013 eingeführten kantonalen Tourismusgesetz wurden diese Voraussetzungen geschaffen.

Anerkannte Tourismusorganisationen
Die Volkswirtschaftsdirektion Uri hat gestützt auf das neue Tourismusgesetz die beiden regionalen Tourismusorganisationen Andermatt-Urserntal Tourismus GmbH und Uri Tourismus AG als zuständige Gesellschaften für die beiden Tourismusregionen im Kanton Uri anerkannt. Für Informationen zu den touristischen Angeboten wenden Sie sich bitte an die zuständige Tourismusorganisation.

Bewerbung für die Anerkennung als regionale Tourismusorganisation
Gestützt auf das Gesetz über die Förderung des Tourismus (Tourismusgesetz, TourG, RB 70.2411) und das dazugehörende Reglement über die Förderung des Tourismus (Tourismusreglement, TourR, RB 70.2415) anerkennt die Volkswirtschaftsdirektion Uri auf Gesuch hin die regionale/n Tourismusorganisation/en für sechs Jahre. Anerkannte Tourismusorganisationen sind verpflichtet, die Tourismusförderung für ihre Region zu betreiben und die gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen.

Per 1. Januar 2025 erteilt die Volkswirtschaftsdirektion die Anerkennung als regionale Tourismusorganisation für die Tourismusregionen Urner Unterland und Urserntal/Urner Oberland neu. Pro Tourismusregion wird höchstens eine Tourismusorganisation anerkannt.

Die Voraussetzungen für eine Anerkennung richten sich nach dem Tourismusgesetz und dem Tourismusreglement und sind im Merkblatt «Gesuch um Anerkennung als regionale Tourismusorganisation nach dem Tourismusgesetz» zusammengefasst.

Die Gesuche um Anerkennung als regionale Tourismusorganisation sind bis am Freitag, 31. Mai 2024, 17.00 Uhr, bei der Volkswirtschaftsdirektion Uri einzureichen:

Volkswirtschaftsdirektion Uri
Amt für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr
Klausenstrasse 4
6460 Altdorf

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