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Grundwasserschutz und Trinkwasser

Zum Schutz des Grundwassers legen wir die Gewässerschutzbereiche sowie die Auflagen für Nutzungen und Bauten fest. Wir sichern mit den Wasserversorgungen die Schutzzonen um die Trinkwasserfassungen und stellen die Trinkwasserversorgung in Notlagen sicher. Damit setzten wir uns für den langfristigen Schutz unserer Trinkwasserressourcen ein.

Planerischer Grundwasserschutz
Im Kanton Uri liegen die gesamten bewohnten Talböden (Grundwasserträger) und die Hangbereiche (Zuflussgebiete) im besonders gefährdeten Gewässerschutzbereich (Geodaten). Für Grund- und Quellwasserfassungen sind Schutzzonen mit besonderen Schutzmassnahmen notwendig (Geodaten), dabei müssen die Inhaber von Trinkwasserfassungen die Grundlagen, die Rechte und Entschädigungen sicherstellen. Um die Grundwassernutzung zukünftiger Generationen sicherzustellen, sind zudem Grundwasserschutzareale auszuscheiden.

Die Qualität sowie die Lage der Grundwasservorkommen, unter anderem als Grundlage für den Schutz sowie für Bauvorhaben und Nutzungen, wird überwacht (Gewässerüberwachung).

Bauvorhaben und Wärmenutzungen
Für Bauten und Anlagen sowie weitere Vorhaben besteht grundsätzlich eine Bewilligungspflicht (GS-Anhang 1.1). Grundsätzlich dürfen im Bereich des Grundwassers keine Anlagen erstellt werden, die unter dem mittleren Grundwasserspiegel liegen. Ausnahmen können bewilligt werden, soweit die die Durchflusskapazität des Grundwassers gegenüber dem unbeeinflussten Zustand um höchstens 10 Prozent vermindert wird (siehe Dokumente Merkblatt "Bauen im Grundwassergebiet). Für Bauvorhaben im Bereich des Grundwassers wurden im Sinne einer guten Planungs- und Baustellenpraxis die allgemeingültigen Vorschriften festgelegt (GS-Anhang 1.2). In Schutzzonen um Grundwasserfassungen und Quellen gelten erhöhte Anforderungen (GS-Anhang 2.1 ).

Grundwasserwärmepumpen und Erdsonden (im Kanton Uri auch im Grundwasser zulässig) werden als erneuerbare Energien unterstützt. Da der Grossteil der Anlagen im Bereich des Grundwassers erstellt werden, sind entsprechende Schutzmassnahmen für das Grundwasser notwendig. Für die festgelegten Zulässigkeitsbereiche bestehen folgende Vorschriften (grüner Zulässigkeitsbereich: GS-Anhang 5.1 und GS-Anhang 5.3, gelber Zulässigkeitsbereich: GS-Anhang 5.2. Für die Bohrunternehmungen und die geologische Begleitung gelten definierte Pflichtenheft (GS-Anhang 5.4 und GS-Anhang 5.5).

Trinkwasserversorgung

Die Grundlagen der Trinkwasserversorgung basieren auf den Inventaren über Wasserversorgungsanlagen, Grundwasservorkommen und Quellen (Geodaten).

Der Regierungsrat hat am 14. Dezember 2021 die Wasserversorgungsstrategie zur langfristigen Sicherstellung der Trinkwasserversorgung im Kanton Uri verabschiedet (Strategie finden Sie unter Dokumente). Das Strategiepapier wurde in enger Zusammenarbeit mit einer Begleitgruppe aus Gemeinde- und Wasserversorgungsvertreterinnen und -vertreter sowie dem Laboratorium der Urkantone erarbeitet. Die Aufgaben der Wasserversorgungen, der Gemeinden und des Kantons sollen nicht anders verteilt, sondern in der Gesamtheit gestärkt werden. In einem ersten Schritt sollen ab 2022 die Grundlagen zur Regelung der Zuständigkeiten geklärt, Mindestanforderungen definiert und eine Austauschplattform aufgebaut werden. Die Umsetzung der Wasserversorgungsstrategie in Zusammenarbeit mit den Beteiligten soll die gute Versorgung der Urner Bevölkerung mit Trinkwasser auch in Zukunft sicherstellen.

Im Konzept über die Trinkwasserversorgung in Notlagen werden die Organisation und die Dokumentation (Notfallhefte) für die Bewältigung einer Notlage bereitgestellt (TWN-Konzept finden Sie unter Dokumente). Die Wasserversorgungen haben über die Gemeinden und mit fachtechnischer Unterstützung die Notfallhefte (Beispiel Notfallheft finden Sie unter Dokumente) erarbeitet. Im Normalfall verfügen die Wasserversorgungen über genügend Wasser. Aufgrund des Gefährdungspotenzials insbesondere durch Hochwasser, Rutschungen, Verunreinigungen und Stromausfällen ist in Notlagen aber ein Handlungsbedarf gegeben. Neben der Ausscheidung von ausstehenden Grundwasserschutzzonen und dem fortlaufenden Werterhaltungsbedarf der Anlagen sind zur Bewältigung von Notlagen insbesondere ein zweites Standbein (Quellgruppe in anderem Einzugsgebiet oder Grundwasserfassung) bzw. regionale Zusammenschlüsse angezeigt.

Zugehörige Objekte

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Konzept Trinkwasserversorgung in Notlagen Download 0 Konzept Trinkwasserversorgung in Notlagen
Ablauf zur Ausscheidung von Grundwasserschutzzonen Download 1 Ablauf zur Ausscheidung von Grundwasserschutzzonen
Beispiel Notfallheft Download 2 Beispiel Notfallheft
Merkblatt «Bauten im Grundwasser» (Durchflussnachweis inkl. Interessenabwägung) Download 3 Merkblatt «Bauten im Grundwasser» (Durchflussnachweis inkl. Interessenabwägung)
Strategie Wasserversorgung Kanton Uri Download 4 Strategie Wasserversorgung Kanton Uri
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