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Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Uri

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Uri (KESB) ist für den Vollzug des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts im Kanton Uri verantwortlich. Grundlage bilden die eidgenössische und kantonale Gesetzgebung.

Die KESB ist verwaltungsunabhängig und fällt als neutrale gerichtsähnliche Behörde die erstinstanzlichen Entscheide im Bereich des zivilen Kindes- und Erwachsenenschutzes. Wer von einem Entscheid der KESB betroffen und mit diesem nicht einverstanden ist, kann an das Obergericht des Kantons Uri und gegebenenfalls auch an das Schweizerische Bundesgericht gelangen.

Wer ist die KESB?

Die KESB Uri ist eine interdisziplinär zusammengesetzte, unabhängige Fachbehörde, deren Mitglieder aus den Fachdisziplinen Jurisprudenz, Soziale Arbeit und Betriebswirtschaft stammen.

Die Behörde besteht aus drei ständigen und vier Ersatzmitgliedern, die alle vom Regierungsrat des Kantons Uri gewählt sind.

Organigramm KESB Uri 2024

Was macht die KESB?

Die KESB fällt die vom Gesetz vorgesehenen Entscheidungen im zivilrechtlichen Kindes- und Erwachsenenschutz und überwacht deren Vollzug. Die Beschlüsse werden im Normalfall von der dreiköpfigen Gesamtbehörde erlassen. Wo der Ermessensspielraum klein ist, kann ein Behördenmitglied auch in Einzelkompetenz entscheiden. Die Einzelheiten dazu sind in einem regierungsrätlichen Reglement geregelt. 

Vor jedem Entscheid führt die KESB ein rechtsstaatliches Verfahren durch, in welchem der relevante Sachverhalt abgeklärt und die Betroffenen auch persönlich angehört werden.

Aufgaben im Einzelnen

KESB.KURZ.ERKLÄRT.

Die Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz KOKES hat in Zusammenarbeit mit verschiedenen privaten Organisationen eine nationale Informationsplattform zur KESB geschaffen. Diese richtet sich an die breite Öffentlichkeit und soll die Arbeit der KESB erklären und zentrale Fragen zu den einzelnen Bereichen, in denen die KESB Entscheide zu fällen hat, beantworten. In verschiedenen Videosequenzen kommen auch alle in den Verfahren beteiligten Fachstellen zu Wort und erklären ihre Aufgaben, die sie in diesem System wahrnehmen.

 

Kontakt

Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Uri
Klausenstrasse 4
6460 Altdorf

Tel. +41 41 875 2170
kesb@ur.ch

Personen

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