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Amt für Gesundheit

Das Amt für Gesundheit schafft die Voraussetzungen für eine bedarfsgerechte sowie qualitäts- und kostenbewusste medizinische und pflegerische Versorgung der Bevölkerung, unterstützt die Gesundheitsvorsorge und sorgt für Sicherheit im Lebens- und Heilmittelbereich.

Das Amt für Gesundheit ist namentlich verantwortlich für:
  • den Vollzug der Gesundheitsgesetzgebung des Bundes und des Kantons sowie der interkantonalen Vereinbarungen
  • die Sicherstellung und Förderung einer bedarfsgerechten Gesundheits- und Spitalversorgung
  • die Aufsicht über die Medizinalpersonen und die übrigen Gesundheitsfachpersonen sowie die Institutionen im Gesundheitswesen (Spitäler, Heime)
  • die Ausrichtung der individuellen Prämienverbilligung
  • die Koordination sämtlicher Tätigkeiten auf dem Gebiet des Gesundheitswesens
  • den Vollzug und die Aufsicht der kantonalen Aufgaben im Bereich der Langzeitpflege
  • die Vorbereitungen für die Bewältigung ausserordentlicher Situationen im Gesundheitswesen

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