Finanzkontrolle
Gehört zur Direktion: Finanzdirektion
Gemäss Verordnung über den Finanzhaushalt des Kantons Uri ist die Finanzkontrolle das Fachorgan der Finanzaufsicht. Sie ist fachlich unabhängig und administrativ der Finanzdirektion unterstellt. Die Finanzkontrolle steht dem Landrat für die Ausübung seiner Oberaufsicht über die Verwaltung sowie dem Regierungsrat und der Finanzdirektion für die laufende Verwaltungskontrolle zur Verfügung. Aufgabenbereiche Die Tätigkeit der Finanzkontrolle erstreckt sich auf den gesamten Finanzhaushalt des Kantons Uri und alle Verwaltungseinheiten. Die Finanzkontrolle kann die Verpflichtung übernehmen, Anstalten und Unternehmungen zu prüfen, denen der Staat eine öffentliche Aufgabe übertragen, Finanzhilfe gewährt oder an denen er sich finanziell beteiligt hat. Die Finanzkontrolle ist unter anderem Revisionsstelle folgender Anstalten und Betriebe:
Mit ihrer Tätigkeit will die Finanzkontrolle Uri das Vertrauen der Einwohnerinnen und Einwohner sowie der Steuerzahlenden zum Kanton fördern. Die gesetzes- und zweckkonforme Verwendung staatlicher Mittel sowie die Transparenz und Nachvollziehbarkeit stehen im Vordergrund ihrer Arbeit.
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