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Umsetzung Pflegeinitiative

1. Ausgangslage

Die Pflege ist ein wichtiger Pfeiler der medizinischen Versorgung und der Bedarf steigt aufgrund der demografischen Alterung der Gesellschaft laufend. Weil es immer mehr ältere Menschen gibt, werden in den nächsten Jahren auch Krankheiten wie Krebs, Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen und die Zahl der multimorbid Erkrankten zunehmen. Damit die Qualität der Pflege erhalten bleibt und alle Menschen Zugang zu einer guten Pflege haben, müssen mehr Pflegende ausgebildet werden und die Berufsverweildauer verlängert werden.

Das Schweizerische Stimmvolk hat am 28. November 2021 die «Pflegeinitiative» angenommen. Danach anerkennen und fördern Bund und Kantone die Pflege als wichtigen Bestandteil der Gesundheitsversorgung und sorgen für eine ausreichende, allen zugängliche Pflege von hoher Qualität. Sie stellen sicher, dass eine genügende Anzahl diplomierter Pflegefachpersonen für den zunehmenden Bedarf zur Verfügung steht und dass die in der Pflege tätigen Personen entsprechend ihrer Ausbildung und ihren Kompetenzen eingesetzt werden (vgl. Art. 117b BV).

Der Bundesrat hat im Januar 2022 entschieden, die Pflegeinitiative in zwei Etappen umzusetzen.

  • 1. Etappe
    Mit einer «Ausbildungsoffensive» von Bund und Kantonen soll der Mangel an Pflegefachpersonal behoben werden bzw. die Anzahl Ausbildungsabschlüsse im Bereich Pflege erhöht werden. Zudem sollen Pflegefachpersonen die Möglichkeit erhalten, bestimmte Leistungen direkt ohne ärztliche Anordnung zulasten der Sozialversicherungen abzurechnen. Das «Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich Pflege» wurde am 16. Dezember 2022 von beiden Räten genehmigt und soll am 1. Juli 2024 in Kraft treten (siehe Faktenblatt des BAG zur Umsetzung der 1. Etappe)

  • 2. Etappe
    Die Regelungen zur angemessenen Abgeltung der Pflegeleistungen, zu anforderungsgerechten Arbeitsbedingungen und zu Möglichkeiten der beruflichen Entwicklung hingegen werfen Fragen auf, deren Abklärung mehr Zeit benötigt. Sie werden vom Bund erst in einem zweiten Schritt behandelt werden. Der Bundesrat hat nun am 25. Januar 2023 über die weiteren Schritte entschieden und erste Vorschläge zum Inhalt der 2. Etappe verabschiedet. Die vorgeschlagenen Massnahmen sollen insbesondere die Arbeitsbedingungen und die Möglichkeit der beruflichen Entwicklung in der Pflege verbessern. Sie sollen aber auch eine ausreichende und allen zugängliche Pflege in guter Qualität sowie die angemessene Abgeltung der Pflegeleistungen sicherstellen (siehe Faktenblatt des BAG zur Umsetzung der 2. Etappe).

 

2. Umsetzung der 1. Etappe

Der Schwerpunkt der Aktivitäten in den Kantonen liegt somit aktuell bei Umsetzung der Ausbildungsoffensive im Rahmen der 1. Etappe. Nach dem Faktenblatt des BAG besteht die Ausbildungsoffensive im Wesentlichen aus folgenden Teilen:

  1. Beiträge der Kantone an die ungedeckten Kosten der praktischen Ausbildung in den Gesundheitseinrichtungen
  2. Beiträge der Kantone zur Unterstützung der Studierenden HF und FH (Sicherung des Lebensunterhalts)
  3. Ausbildungsverpflichtung der Betriebe
  4. Beiträge der Kantone an die Höhere Fachschulen (HF) zur Erhöhung der Abschlüsse in Pflege und Beiträge des Bundes an die Fachhochschulen

Der Bund beteiligt sich in diesem Rahmen - befristet für 8 Jahre - an den Beiträgen der Kantone (max. 50 %).

 

3. Umsetzung im Kanton Uri 

Die Gesundheits-, Sozial und Umweltdirektion (GSUD) hat für die Umsetzung der 1. Etappe einen Projektauftrag definiert und mit der Projektleitung eine externe Fachperson beauftragt. Zudem soll eine kantonsinterne Projektgruppe die Arbeiten begleiten und unterstützen. In der Arbeitsgruppe sind folgende Fachbereiche vertreten:

  • SBK Zentralschweiz
  • Kantonsspital Uri
  • Curaviva Uri
  • XUND – Bildung Gesundheit Zentralschweiz
  • Spitex Uri
  • Gemeindevertretung
  • Amt für Berufsbildung
  • Amt für Gesundheit

Zudem hat die Zentralschweizer Gesundheitsdirektorinnen und -direktorenkonferenz (ZGDK) dem Bildungszentrum XUND den Auftrag für die Führung einer Zentralschweizer Koordinationsstelle erteilt. Die Koordinationsstelle soll Grundlagen für die Umsetzung in den Kantonen erarbeiten, und damit die Grundlage für eine Koordination in der Zentralschweiz schaffen. Der Entscheid, was letztlich wie umgesetzt wird, bleibt bei den Kantonen.

Nächste Schritte: 

  • 27. April 2024: Behandlung der neuen Verordnung im Landrat
  • 1. Juli 2024: Inkraftsetzung

Zugehörige Objekte

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Vernehmlassungsbrief Download 0 Vernehmlassungsbrief
Bericht Umsetzung Pflegeinitiative Download 1 Bericht Umsetzung Pflegeinitiative
Entwurf Verordnung Pflegeinitiative Download 2 Entwurf Verordnung Pflegeinitiative
Präsentation: Informationsveranstaltung Pflegeinitiative 4. Oktober 2023 Download 3 Präsentation: Informationsveranstaltung Pflegeinitiative 4. Oktober 2023
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