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Wanderweg- und Bikefachstelle - Signalisation

Normen und Richtlinien
Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) erlässt gemäss Artikel 4 Absatz 2 der Fuss- und Wanderwegverordnung (FWV) Richtlinien über die Kennzeichnung der Wanderwege. Seit dem 01. Februar 2006 sind diese Richtlinien in der Schweizer Norm SN 640 829a, "Signalisation Langsamverkehr" festgelegt.

Mit dem Handbuch "Signalisation Wanderwege" bieten das Bundesamt für Strassen (ASTRA) und die Schweizer Wanderwege (SWW) den kantonalen Fachstellen und Fachorganisationen ein praxistaugliches Hilfsmittel für die Planung und Signalisation der verschiedenen Langsamverkehrsarten zur Verfügung.

Das Handbuch "Signalisation wandernahe Angebote" soll als Empfehlung für die Signalisation von Spazierwegen, Rollstuhlwanderwegen, Walkingtrails, Winterwanderwegen, Schneeschuhwanderwegen und Wegen zu touristisch beteutsamen Objekten dienen.



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Die Kontrolle und der Unterhalt der Wanderwege ist uns ein wichtiges Anliegen. Melden Sie uns defekte, falsche oder fehlende Wegweiser und Wegmarkierungen, sowie Schäden an Wegen, Brücken usw.

Zugehörige Objekte

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Schweizer Norm SN 640 829a Signalisation Langsamverkehr Download 0 Schweizer Norm SN 640 829a Signalisation Langsamverkehr
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Qualitätsziele Wanderwege Schweiz Download 3 Qualitätsziele Wanderwege Schweiz
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