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Stundung und Erlass Wehrpflichtersatz

Zahlungsschwierigkeiten
Befinden Sie sich in einem finanziellen Engpass, so können Sie uns ein Gesuch um Stundung, Ratenzahlung oder Erlass stellen.

Dokumentieren Sie ausführlich Ihre finanzielle Lage mit entsprechenden Unterlagen (z.B. Verfügungen über Sozialhilfen, Erlass von Steuern usw.). Nehmen Sie frühzeitig mit uns Kontakt auf.

Die gesetzlichen Grundlagen finden Sie im Wehrpflichtersatzgesetz WPEG Artikel 37 und in der Wehrpflichtersatzverordnung WPEV Artikel 52.

Stundung und Ratenzahlung
Eine allfällige Stundung (Verlängerung der Zahlungsfrist) sowie Ratenzahlungen - bis zu einem Zeitraum von sechs Monaten - können telefonisch gewährt werden.

Stundungen und Ratenzahlungen über mehr als sechs Monate, erfordern ein schriftliches Gesuch.

Teilerlass/Erlass
In besonderen Notlagen kann auf schriftliches Gesuch hin, ein Teilerlass/Erlass gewährt werden. Die Massstäbe für eine Bewilligung sind allerdings sehr streng ausgelegt. Siehe Merkblätter unter Dokumente. 

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