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Wildruhezonen

Die Winterzeit ist für Tiere eine strenge Zeit: Die Tiere müssen ausreichend Futter finden und sich dabei wenig bewegen, damit sie möglichst schonend mit ihren Kraftreserven umgehen können. Stress kann für die Wildtiere tödlich sein und kann zu Schäden in den Schutzwäldern führen.
Es ist daher äusserst wichtig, den Wildtieren Gebiete zu lassen, in welche sie sich zurückziehen und in welchen sie ungestört überwintern können.
Daher wurden vom Regierungsrat in Ursern und im Gebiet Schächental/Riemenstaldner Tal Wildruhezonen ausgeschieden, in denen keine Sportaktivitäten (Skifahren, Snowboarden, Skiwandern, Schneeschuhlaufen, Wandern, Überfliegen der Zonen mit Deltasegler oder Hängegleiter mit weniger als 300 m Bodenabstand) ausgeübt werden dürfen.
Das Verbot gilt jeweils vom 1. Dezember (resp. dem Vorliegen einer geschlossenen Schneedecke) bis zum 30. April
Übertretungen werden gemäss Art. 36 der Jagdbetriebsvorschriften mit Bussen von Fr. 100.- bis 150.- geahndet.

Wildruhezonen Schächental
  • siehe Karten unter Dokumente

Wildruhezonen Ursern
  • siehe Karte unter Dokumente

Wildruhezonen in der Schweiz

Aktuelle Infos: www.wildruhezonen.ch

Zugehörige Objekte

Name
Aebneter Hegerwald Download 0 Aebneter Hegerwald
Chinzerberg Download 1 Chinzerberg
Galtenebnet Download 2 Galtenebnet
Hüttenboden / Höch-Egg Download 3 Hüttenboden / Höch-Egg
Hüttenboden / Höch-Egg / Mättental / Biel-Zopfen / Äbnenegg Download 4 Hüttenboden / Höch-Egg / Mättental / Biel-Zopfen / Äbnenegg
Lattenwald Download 5 Lattenwald
Mättental Download 6 Mättental
Proholz Download 7 Proholz
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Wildruhezonen Ursern Download 10 Wildruhezonen Ursern