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Auszüge aus Zivilstandsregistern

Formulare für Bestellungen im PDF-Format

Diese Dokumente werden nur an bezugsberechtigte (persönlich) oder bevollmächtigte Personen abgegeben.

Die Gebühren für diese Dokumente richten sich nach der Eidg. Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV) vom 27. Oktober 1999.
        

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