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Neuregelung der Kompetenzen zwischen Schulrat und Schulleitung

15. November 2012
Im Rahmen des Projektes Volksschule 2016 sollen auch die Kompetenzen von Schulrat und Schulleitung neu geregelt werden. Folgende Kompetenzverschiebungen werden zur Diskussion gestellt:

  • Die Aufnahme in den Kindergarten muss nicht mehr zwingend vom Schulrat organisiert werden.
  • Die Bewilligung von Förderungsunterricht und von Massnahmen im Bereich der Begabtenförderung soll nicht mehr durch den Schulrat sondern im Rahmen der verfügbaren Mittel durch die Schulleitung erfolgen.
  • Die Schulleitungen und nicht mehr der Schulrat sollen für die Korrektheit der Stundenpläne verantwortlich sein. Ebenso soll die Schulleitung anstelle des Schulrates dafür sorgen, dass die Schule mit den obligatorischen Lehrmitteln ausgestattet ist.
  • Die Schulleitung soll in Ergänzung zum Schulrat ebenfalls dafür sorgen, dass die Eltern alle Informationen erhalten, die sie benötigen, um ihre elterlichen Rechte und Pflichten wahrnehmen zu können.
  • Die Schulleitung soll als Disziplinarmassnahme eine schriftliche Verwarnung an die Eltern und eine Androhung eines Antrages an den Schulrat für das Ergreifen weiterer Disziplinarmassnahmen aussprechen können.
  • Die Wahl der Lehrpersonen durch den Schulrat soll neu auf Antrag der Schulleitung erfolgen. Weiter soll der Schulrat die Anstellungskompetenz für befristete Anstellungsverhältnisse (so genannte Stellvertretungen) von bis und mit fünf Monaten an die Schulleitung delegieren können.
Weiter soll der Schulrat nicht mehr dazu verpflichtet werden, jährlich mindestens zwei Schulbesuche vornehmen zu müssen und eine Konferenz mit den Lehrpersonen abzuhalten. Er kann aber im Rahmen seiner Aufsichtspflicht Schulbesuch durchführen und auch Konferenzen mit Lehrpersonen einberufen.

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