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Vernehmlassung zur Teilrevision des Steuergesetzes 2019 (Umsetzung SV17)

31. Oktober 2018

Der Regierungsrat will mit der Teilrevision des Steuergesetzes auf den 1. Januar 2020 den Wirtschaftsstandort Uri weiter stärken. Er hat zum entsprechenden Gesetzesentwurf eine Vernehmlassung eröffnet. Das Kernstück bildet die Aufhebung der privilegierten Steuerstatus für Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften. Aus standortpolitischen Überlegungen stehen eine Senkung der effektiven Gewinnsteuerbelastung auf das international und schweizweit attraktive Niveau von 12,5 Prozent und einfache sowie gute Steuerkonditionen im Vordergrund. Auf die Einführung eines zusätzlichen Forschungs- und Entwicklungsabzugs soll verzichtet und die obligatorisch einzuführende Patentbox mit einer maximalen Entlastung von 30 Prozent zurückhaltend umgesetzt werden. Die Teilbesteuerung der Dividenden soll im Gegenzug auf mindestens 70 Prozent erhöht werden. Die geplante Umsetzung der steuerpolitischen Massnahmen lässt sich ohne allgemeine steuerliche Mehrbelastung für natürliche Personen finanzieren.

Die Vernehmlassung dauert bis 30. Januar 2019. Am 19. Dezember 2018, 17.00 Uhr, findet im Landratssaal eine öffentliche Informationsveranstaltung zur Teilrevision des Steuergesetzes statt.

Sie finden hier den ausführlichen Bericht sowie weitere Unterlagen.

Zugehörige Objekte

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Vernehmlassungsbrief Download 0 Vernehmlassungsbrief
Vernehmlassungsbericht inkl. Beilagen 1-6 Download 1 Vernehmlassungsbericht inkl. Beilagen 1-6
Anhang 1; Änderungserlass Download 2 Anhang 1; Änderungserlass
Anhang 2: Synoptische Darstellung Download 3 Anhang 2: Synoptische Darstellung
Folien öffentliche Präsentation vom 19.12.2018 Download 4 Folien öffentliche Präsentation vom 19.12.2018