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Regierungsrat erteilt Plangenehmigungsverfügung für die West-Ost-Verbindung (WOV)

8. Januar 2019

Das Grossprojekt West-Ost-Verbindung (WOV) ist einen Schritt weiter. Der Regierungsrat hat die Plangenehmigungsverfügung erteilt. Während den Einspracheverhandlungen konnte mit wichtigen Grundeigentümern und Anstössern für beide Parteien zufriedenstellende Lösungen erreicht werden. Dank diesen Einigungen ist das Projekt WOV soweit fortgeschritten, dass mit der Umsetzung wie geplant im Herbst 2019 begonnen werden kann. Gegen den Plangenehmigungsentscheid ist jedoch eine Beschwerde vor Obergericht möglich.

Die WOV soll Ende 2021 in Betrieb gehen. Die neue Strasse entlastet Siedlungsgebiete vom Durchgangsverkehr. Zusammen mit dem neuen A2-Halbanschluss Altdorf Süd verbessert die WOV langfristig die Erschliessung des Urner Talbodens. Der neue A2-Halbanschluss wird durch das ASTRA geplant und finanziert. Der Bundesrat hat das Generelle Projekt bereits Ende November genehmigt.

Rückfragen von Medienschaffenden:
Roger Nager, Telefon +41 41 875 2600, E-Mail Roger.Nager@ur.ch

 

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