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Änderung des Gesetzes über Fuss- und Wanderwege (KFWG) (gesetzliche Regelung für das Biken)

19. Februar 2019

Mit der Vorlage zur Änderung des Gesetzes über Fuss- und Wanderwege sollen in Uri für die Bikewege neu wie bisher für die Wanderwege die Zuständigkeiten für Unterhalt, Signalisation und Neuanlage sowie deren Finanzierung geregelt werden. Gestützt darauf soll der Regierungsrat auf Basis des bereits bestehenden Bikeroutenkonzepts einen kantonalen Plan für Bikewege erlassen. Das Hauptbikewegnetz soll auf dem bestehenden gemäss den Richtlinien von SchweizMobil signalisierten offiziellen Mountainbike-Routennetz basieren. Dieses umfasst in Uri zurzeit eine Länge von 374 km. 87.25 % von diesen bereits signalisierten Bikerouten verlaufen auf dem Wanderwegnetz gemäss dem kantonalen Wanderwegplan. Lediglich 12.75 % der Bikerouten befinden sich auf Kantons-, Gemeinde- und Korporationsstrassen ausserhalb des offiziellen Wanderwegnetzes.

Der Regierungsrat hat die Justizdirektion ermächtigt, zur Vorlage zur Änderung des Gesetzes über Fuss- und Wanderwege (gesetzliche Regelung für das Biken) das Vernehmlassungsverfahren zu eröffnen. Wir laden Sie hiermit ein, zur Vernehmlassungsvorlage bis 15. Mai 2019 Ihre Stellungnahme einzureichen an: Justizdirektion Uri, Rathausplatz 5, 6460 Altdorf (im Word-Format per E-Mail an ds.jd@ur.ch).

Justizdirektion Uri

Zugehörige Objekte

Name
Begleitbrief zur Vernehmlassungsvorlage Download 0 Begleitbrief zur Vernehmlassungsvorlage
Erläuternder Bericht Download 1 Erläuternder Bericht
Gesetzesvorlage (Änderungen) Download 2 Gesetzesvorlage (Änderungen)
Synoptische Darstellung Download 3 Synoptische Darstellung
Karte: Bikewege Urnersee Download 4 Karte: Bikewege Urnersee
Karte: Bikewege Gotthard Download 5 Karte: Bikewege Gotthard
Karte: Bikewege Maderanertal Download 6 Karte: Bikewege Maderanertal
Karte: Bikewege Schächental Download 7 Karte: Bikewege Schächental