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Vernehmlassung zur Änderung des Gesetzes über Fuss- und Wanderwege (gesetzliche Regelung für das Biken)

19. Februar 2019

Der Regierungsrat hat die Justizdirektion ermächtigt, zu einer Vorlage zur Änderung des Gesetzes über Fuss- und Wanderwege ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Damit sollen in Uri die Bikewege neu geregelt werden. Der Regierungsrat soll auf Basis des Bikeroutenkonzepts einen kantonalen Plan für Bikewege erlassen. Das Hauptbikewegnetz soll auf dem bestehenden gemäss den Richtlinien von SchweizMobil signalisierten offiziellen Mountainbike-Routennetz basieren. Dieses umfasst in Uri zurzeit eine Länge von 374 Kilometern. 87.25 Prozent von diesen bereits signalisierten Bikerouten verlaufen auf dem Wanderwegnetz gemäss dem kantonalen Wanderwegplan. Lediglich 12.75 Prozent der Bikerouten befinden sich auf Kantons-, Gemeinde- und Korporationsstrassen ausserhalb des offiziellen Wanderwegnetzes.

 

Künftig wird der bauliche und betriebliche Unterhalt des Hauptbikewegnetzes grösstenteils über den bereits bestehenden Aufwand des Kantons für den Unterhalt des Wanderwegnetzes abgedeckt sein. Die finanziellen Aufwendungen, die für die Nebenbikewege den Einwohnergemeinden und dem Kanton künftig entstehen, sind davon abhängig, welche Streckenabschnitte im Bikewegplan als Nebenbikewege bezeichnen werden. Es ist davon auszugehen, dass auch ein Grossteil der Nebenbikewege auf dem bestehenden Wanderwegnetz verlaufen wird. Ähnlich wie beim Hauptbikewegnetz für den Kanton dürfte der zusätzliche Mehraufwand für die einzelnen Gemeinden beim Nebenbikewegnetz deshalb im vertretbaren Rahmen bleiben.

 

Die Vernehmlassungsvorlage sieht den gleichen Finanzierungsmodus vor, wie er bereits bei Nebenwanderwegen gesetzlich verankert ist und in der Praxis erfolgreich umgesetzt wird. Damit soll sich der Kanton künftig bei Nebenbikewegen bis zu 40 Prozent an den anrechenbaren Kosten beteiligen.

 

Der Regierungsrat wird gestützt auf die Vorlage und auf der Grundlage des bestehenden Bikeroutenkonzepts einen kantonalen Plan der Bikewege erlassen. Im Sinne einer Vororientierung ist der Entwurf des Plans des Bikewegnetzes ebenfalls bei den Vernehmlassungsunterlagen aufgeschaltet. Gegenstand des vorliegenden Vernehmlassungsverfahrens ist jedoch nur die vorgeschlagene Gesetzes-revision. Zum Plan des Bikewegnetzes wird der Regierungsrat zeitlich gestaffelt eine separate Anhörung bei den Gemeinden, Korporationen, Liegenschaftseigentümern und interessierten Kreisen durchführen.

 

Die Unterlagen zur Vernehmlassung sind unter www.ur.ch/vernehmlassungen im Internet aufgeschaltet. Stellungnahmen sind bis 15. Mai 2019 einzureichen.

 

Im Auftrag des Regierungsrats

Standeskanzlei

 

Rückfragen von Medienschaffenden: Dr. Heidi Z'graggen, Justizdirektorin,
Telefon +41 41 875 2970, E-Mail Heidi.Zgraggen@ur.ch

 

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