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Revision Geldspielverordnung

15. Mai 2019

Das Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS) ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Der Kanton Uri hat zwei Jahre Zeit, um die kantonale Gesetzgebung dem übergeordneten Recht anzupassen. Dies soll mit dem vorliegenden Entwurf der kantonalen Geldspielverordnung geschehen. Der neue Erlass soll die Verordnung über Lotterien, gewerbsmässige Wetten und Spiele (RB 70.3915) sowie die Verordnung über Geldspielautomaten und Spiellokale (RB 70.3921) ersetzen.

Wir laden Sie höflich ein, zum Verordnungsentwurf bis zum 30. August 2019 Stellung zu nehmen. Wir ersuchen Sie, Ihre Stellungnahme, wenn möglich in elektronischer Form (Word-Dokument), an folgende Adresse einzureichen:

Sicherheitsdirektion Uri
Direktionssekretariat Sicherheitsdirektion
Alexandra Kälin
Lehnplatz 22
6460 Altdorf
E-Mail: alexandra.kaelin@ur.ch

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