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Vernehmlassung Gesetz über die Finanzierung von Sport- und Freizeitanlagen (Sportanlagengesetz, SAG)

3. Juni 2019

In der Session vom 27. Januar 2016 erklärte der Landrat die Motion von Céline Huber, Altdorf, zur «Schaffung einer Rechtsgrundlage für eine nachhaltige Finanzierung von regionalen Sport- und Freizeitanlagen» als erheblich. Mit der Motion wurde der Regierungsrat aufgefordert, eine rechtliche Grundlage zu schaffen, welche die nachhaltige Finanzierung von Sport- und Freizeitanlagen von regionaler Bedeutung ermöglicht. Am 21. Mai 2019 nun hat der Regierungsrat den erarbeiteten Entwurf des Gesetzes über die Finanzierung von Sport- und Freizeitanlagen (Sportanlagengesetz) zur Vernehmlassung freigegeben und die Bildungs- und Kulturdirektion mit der Durchführung der Vernehmlassung beauftragt.

Die Vernehmlassungsfrist dauert vom 3. Juni 2019 bis 23. August 2019.

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