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Vernehmlassung zur Änderung des Gesetzes über den Ausstand

30. August 2019

Der Regierungsrat hat das Landammannamt an seiner Sitzung vom 20. August 2019 beauftragt, zur entworfenen Änderung des Gesetzes über den Ausstand (Ausstandsgesetz [AuG]; RB 2.2321) eine Vernehmlassung durchzuführen.

Das Gesetz über den Ausstand stammt aus dem Jahr 1977. Es weist punktuell Lücken und Unklarheiten auf. So regelt es etwa das Ausstandsgesuch und das Verfahren der Behandlung von Ausstandsgesuchen nicht. Mit dem Begriff der Aufsichtsbehörde schafft es zudem Auslegungsprobleme hinsichtlich der Zuständigkeitsordnung. Auch sind die Folgen der Verletzung der Ausstandsvorschriften im Gesetz selbst nicht verankert. Das geltende Gesetz soll daher einer Teilrevision unterzogen werden.

Wir laden Sie ein, zum Gesetzesentwurf bis zum 22. November 2019 Stellung zu nehmen. Wir bitten Sie, Ihre Stellungnahme, wenn möglich auch in elektronischer Form, an folgende Adresse einzureichen:

Landammannamt
Standeskanzlei
Roman Balli, Kanzleidirektor
Rathausplatz 1
6460 Altdorf

E-Mail: info@ur.ch

Zugehörige Objekte

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Brief zur Vernehmlassung Download 0 Brief zur Vernehmlassung
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