Inhaltsbereich

Bund genehmigt kantonales Umsetzungskonzept zur Integrationsagenda

13. September 2019

Bund und Kantone haben sich im Frühling 2018 auf eine gemeinsame Integrationsagenda geeinigt. Sie sieht deutlich erhöhte Investitionen, konkrete Wirkungsziele und einen für alle Akteure verbindlichen Integrationsprozess von Flüchtlingen vor. Das kantonale Konzept zur Umsetzung der Integrationsagenda wurde nun durch das Staatssekretariat für Migration genehmigt.

 

Mit der Integrationsagenda sollen vorläufig Aufgenommene (VA) und anerkannte Flüchtlinge (FL) rascher Deutsch lernen und sich auf eine berufliche Tätigkeit vorbereiten. Die sprachliche, berufliche und soziale Integration von Menschen aus dem Asyl- und Flüchtlingswesen wird gefördert, indem ein standardisierter Erstintegrationsprozess umgesetzt wird, der sieben Jahre dauert. Um die Umsetzung der Integrationsagenda in den Kantonen zu finanzieren, hat der Bund per Mai 2019 die Integrationspauschale pro anerkanntem Flüchtling bzw. vorläufig aufgenommener Person erhöht: von bisher 6'000 auf neu 18'000 Franken. Bedingung für die Auszahlung der erhöhten Integrationspauschale ist der Abschluss einer Zusatzvereinbarung, die auf dem eingereichten und nun genehmigten kantonalen Umsetzungskonzept beruht. Die Zusatzvereinbarung wird zwischen dem Staatssekretariat für Migration und der Bildungs- und Kulturdirektion geschlossen.

 

Vielfältige Massnahmen zur verbesserten Integration

Die zusätzlichen Mittel erlauben es, verschiedene Massnahmen zur Verbesserung der Integration von VA/FL auf- oder auszubauen. So wird bei der Volkswirtschaftsdirektion ein Job Coach angestellt, der Flüchtlinge und Arbeitgebende unterstützt, um die rasche und nachhaltige Integration in den Arbeitsmarktintegration sicherzustellen. Zur Förderung der Deutschkenntnisse der VA/FL wird das Sprachkursangebot am Berufs- und Weiterbildungszentrum Uri (bwz uri) ausgebaut, und Kinder aus dem Asyl- und Flüchtlingswesen sollen standardmässig ein Angebot zur frühen Sprachförderung besuchen. Auch Massnahmen zur sozialen Integration sind geplant, wie beispielsweise der Ausbau des Mentoring-Programms «mitenand».

 

Bedarfsgerechte Integrationsangebote

Begleitet wird der gesamte Integrationsprozess von einem Case Management, das die durchgehende Fallführung sicherstellt. Dank früh ansetzenden Potenzialabklärungen ist es möglich, dass VA/FL diejenigen Angebote in Anspruch nehmen, die ihrem Potenzial und Bedarf entsprechen. Dank den höheren finanziellen Beiträgen des Bunds lassen sich VA/FL enger begleiten, so dass ihre soziale, sprachliche und berufliche Integration möglichst rasch gelingt.

 

 

Auskunft

Lena Greber, Integrationsdelegierte des Kanton Uri

Telefon 041 875 20 66, E-Mail lena.greber@ur.ch

Zugehörige Objekte

Auf Social Media teilen