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Umsetzung der Coronavirus-Massnahmen im Kanton Uri

17. März 2020

Der Kantonale Führungstab hat Weisungen zur Umsetzung der Coronavirus-Massnahmen im Kanton Uri erlassen. Darin werden die vom Bundesrat erlassenen Massnahmen präzisiert und es wird aufgezeigt, wie diese im Kanton Uri konsequent umgesetzt werden. Die Einhaltung der Regelungen wird von den Mitarbeitenden der Kantonspolizei kontrolliert. Die Weisungen regeln folgende Themenbereiche:

  • Anlässe, Veranstaltungen, Kultur
  • Gastgewerbe und Hotellerie
  • Lebensmittelläden und andere Verkaufsstellen
  • Gesundheitseinrichtungen
  • Andere Gewerbe
  • Sport
  • Öffentliche Verwaltung
  • Verkehr
  • Aufenthalt im Freien
  • Soziale Einrichtungen
  • Religiöse Veranstaltungen

Die Weisungen gelten vorerst bis am 19. April 2020. Die detaillierte Weisung ist unter https://www.ur.ch/_docn/206842/COVID-19-Verordnung_2_des_Bundesrates_Umsetzung_Kanton_Uri.pdf publiziert.

Ladenöffnungszeiten am Josefstag, 19. März 2020

Lebensmittelläden und sonstige Läden, soweit sie Lebensmittel und Gegenstände für den täglichen Bedarf anbieten, dürfen am Josefstag, 19. März 2020 (kantonaler Feiertag), geöffnet sein. Entsprechende Ausnahmebewilligungen müssen per E-Mail an arbeit.migration@ur.ch eingeholt werden. Der Kantonale Führungsstab weist darauf hin, Einkäufe möglichst nicht im Familienverband zu tätigen und beispielsweise schulpflichtige Kinder nicht zum Einkauf mitzunehmen.

Schnuppertage und Schnupperwochen

Schnuppertage und Schnupperwochen sind bis am 19. April 2020 abgesagt. Das Amt für Volksschulen ist bestrebt, dass die Schnupperwochen in geeigneter Form zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden können.

Rückfragen von Medienschaffenden: Lagebüro Kantonaler Führungsstab, Telefon +41 41 875 2463, E-Mail corona-info@ur.ch

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