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Anpassungen im öffentlichen Verkehr im Kanton Uri per 23. März 2020
Aufgrund der aktuellen Lage wird das öV-Angebot im Kanton Uri ab dem 23. März 2020 angepasst. Die Anpassungen finden Sie im Anhang dieser Medienmitteilung.
Die Bevölkerung ist angehalten, den öffentlichen Verkehr nur bei Bedarf zu nutzen und den Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. Grundsätzlich gilt: Die publizierten Hygiene- und Verhaltensregeln sind von allen Personen und von allen weiterhin geöffneten Betrieben konsequent umzusetzen. Die Betriebe haben sicherzustellen, dass die Vorschriften auch von ihren Kunden eingehalten werden. Der Mindestabstand von zwei Metern ist in jeder Lebenslage, sei es beim Anstehen, in den öffentlichen Verkehrsmitteln oder am Arbeitsplatz einzuhalten. Die Anzahl Personen ist beispielsweise auch beim Transport mit der Seilbahn entsprechend zu limitieren. Seilbahnen mit Erschliessungsfunktionen sind geöffnet für Transport- und Erschliessungsfunktionen, für Bewohner und Älpler der erschlossenen Gebiete. Auf Ausflugsverkehr ist ausdrücklich zu verzichten.
Es wird empfohlen, vor jeder Fahrt den online-Fahrplan www.sbb.ch/de/fahrplan zu konsultieren.
Kantonaler Führungsstab
Rückfragen von Medienschaffenden: Thomas Aschwanden, Amt für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr; Telefon +41 41 875 2407; E-Mail: Thomas.Aschwanden@ur.ch
Anhang: öffentliche Verkehrsleistungen im Kanton Uri ab Montag, 23. März 2020
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Medienmitteilung inklusive Anhang öffentliche Verkehrsleistungen im Kanton Uri ab Montag, 23. März 2020 | Download | 0 | Medienmitteilung inklusive Anhang öffentliche Verkehrsleistungen im Kanton Uri ab Montag, 23. März 2020 |