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Vernehmlassung Schaffung rechtliche Grundlagen Kulturförderung

26. Mai 2020

Der Regierungsrat hat im Rahmen seines Regierungsprogramms 2016 bis 2020+ die Schaffung von rechtlichen Grundlagen zur Kulturförderung zum Ziel erklärt. In der Session vom 18. April 2018 erklärte der Landrat zudem eine Motion von Michael Arnold, Altdorf, zur «Kunst- und Kulturförderung sowie massvolle Beiträge für Kunst am Bau» teilweise als erheblich. Einstimmig beschloss der Landrat, dass eine rechtliche Grundlage für die allgemeine Kunst- und Kulturförderung geschaffen werden soll. Am 26. Mai 2020 hat der Regierungsrat den erarbeiteten Entwurf des Gesetzes über die Förderung der Kultur im Kanton Uri (Kulturförderungsgesetz) zur Vernehmlassung freigegeben und die Bildungs- und Kulturdirektion mit der Durchführung der Vernehmlassung beauftragt. Die Vernehmlassungsfrist dauerte vom 29. Mai 2020 bis 24. September 2020.

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Auswertungsbericht_Antworten_Vernehmlassung_Kulturfoerderungsgesetz.pdf Download 5 Auswertungsbericht_Antworten_Vernehmlassung_Kulturfoerderungsgesetz.pdf