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Kulturförderungsgesetz geht in die Vernehmlassung

29. Mai 2020

Das Kulturleben in Uri ist reich und vielfältig. Für die Kulturförderung der öffentlichen Hand im Kanton Uri fehlt derzeit aber eine rechtliche Grundlage auf Stufe Gesetz. Nun geht das erste Urner Kulturförderungsgesetz in die Vernehmlassung. Damit sollen das Erfolgsmodell der Urner Kulturförderung gesichert und der Wille von Landrat und Regierungsrat umgesetzt werden.

Das kulturelle Leben im Kanton Uri wird zu einem sehr grossen Teil von privaten Organisationen und Kulturschaffenden getragen. Sie leisten mit viel Engagement und ehrenamtlicher Arbeit einen wesentlichen Beitrag dazu, dass Uri als Kulturkanton gilt. Der Kanton Uri sowie die Gemeinden unterstützen diese Organisationen und die Kulturschaffenden mit subsidiären Beiträgen sowie mit dem Bereitstellen von Infrastrukturen. Diese Aufgabenteilung hat sich in der Vergangenheit als Erfolgsmodell erwiesen, verfügt der Kanton Uri doch über eine reiche, vielseitige und innovative Kulturszene mit überregionaler Ausstrahlung.

Auftrag von Landrat und Regierungsrat

Das bisherige Erfolgsmodell geriet in den vergangenen Jahren jedoch unter Druck. Die Bereitschaft zum ehrenamtlichen Engagement in der Gesellschaft sinkt, das Fundraising wird anspruchsvoller, die Anforderungen an Kulturorganisationen nehmen zu und fordern eine partielle Professionalisierung. Um das reiche Urner Kulturleben zu erhalten, hat deshalb der Regierungsrat die Schaffung von rechtlichen Grundlagen zur Kulturförderung in das Regierungsprogramm 2016 bis 2020+ aufgenommen. Uri ist einer der letzten Kantone, der über keine rechtliche Grundlage für die Kulturförderung auf Gesetzesstufe verfügt. Der Landrat überwies am 18. April 2018 teilweise eine Motion von Michael Arnold, welche ebenfalls die Schaffung von rechtlichen Grundlagen zur Kulturförderung zum Ziel hat. Die Motion fordert, dass die bisherige Förderpraxis des Kantons geregelt und gesichert wird. Mit einer rechtlichen Grundlage soll gemäss Motion verhindert werden, dass die Kultur aufgrund eines fehlenden Gesetzes bei Sparmassnahmen von massiven Kürzungen betroffen ist. Zudem sollen die Kriterien für die Förderung klarer formuliert und damit die Gleichbehandlung aller Kulturakteure sichergestellt werden.

Partizipativer Prozess

In einem partizipativen Prozess unter Einbezug der Gemeinden und der Kulturinstitutionen hat die Bildungs- und Kulturdirektion im Auftrag des Regierungsrats in den vergangenen Monaten den Entwurf für ein Kulturförderungsgesetz (KFG) ausgearbeitet. Im Grundsatz wird die bisherige, erfolgreiche Kulturförderpraxis von Kanton und Gemeinden im Gesetz abgebildet. Weiterhin soll die öffentliche Hand primär subsidiär in der Kulturförderung tätig sein und sämtliche Kultursparten – sowohl im Laien- wie im professionellen Bereich – unterstützen können. Klarer geregelt werden die Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden sowie die Kriterien und Förderinstrumente, die der öffentlichen Hand zur Verfügung stehen. Die Zuständigkeiten in der kantonalen Kulturförderung werden gemäss geltender Praxis übernommen. Das KFG überlässt die Organisation der kommunalen Kulturförderung sowie die kommunale Regelung der Zuständigkeiten indes den Gemeinden. Ein besonderes Augenmerk richtet die Vorlage auf die Kulturvermittlung, die als Förderbereich speziell hervorgehoben wird. Finanziell hat das KFG keine unmittelbaren Mehrkosten zur Folge. Die Vernehmlassung dauert bis am 24. September 2020.

Die Vernehmlassungsunterlagen sind unter https://www.ur.ch/vernehmlassungen zu finden.

 

Rückfragen von Medienschaffenden:
Regierungsrat
Beat Jörg, Bildungs- und Kulturdirektor, Telefon +41 41 875 2255,
E-Mail
Beat.Joerg@ur.ch

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