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WOV: Regierung hält an Entlastungszielen fest

10. November 2020

Die Urner Regierung bekennt sich klar zu den im Richtplan vorgegebenen Entlastungszielen zugunsten der Bevölkerung. Dies gilt auch für die heute stark befahrene Gotthardstrasse in Schattdorf. Ein Abbruch des laufenden Plangenehmigungsverfahrens zur West-Ost-Verbindungsstrasse (WOV) und zum Knoten Schächen wird von der Regierung abgelehnt.

Im Urner Talboden fährt der Verkehr heute durch dicht besiedelte Wohngebiete. Die wachsende Zahl der Autos hat zu grossen Problemen geführt. Viele Anwohner – auch entlang der Gotthardstrasse in Schattdorf – sind täglich einer viel zu hohen Luft- und Lärmbelastung ausgesetzt.

Der Kanton Uri will die Bevölkerung vor diesen Emissionen schützen. Darum wird der Verkehr in den nächsten Jahren neu gelenkt. Dazu braucht es fünf Schlüsselmassnahmen:

1. West-Ost-Verbindungsstrasse (WOV)

2. A2-Halbanschluss Altdorf Süd

3. Kantonsbahnhof in Altdorf mit Ausbau Bussystem

4. Flankierende Massnahmen (FlaMa) in den Siedlungsgebieten

5. Verbesserungen für den Langsamverkehr (Fussgänger und Velofahrer)

Diese Massnahmen sind seit bald einem Jahrzehnt bekannt. Sie zeigen die klare Vision des Regierungsrats für die Verkehrsentwicklung in Uri. Der Kanton Uri wird schrittweise besser erschlossen, und gleichzeitig wird die Bevölkerung nachhaltig vor den negativen Auswirkungen des Verkehrs (Abgase und Lärm) entlastet.

Regierung setzt Direktiven des Landrats voll um

Die politische Diskussion zur WOV wurde intensiv geführt. Sowohl der Landrat wie auch die Urner Stimmbevölkerung haben dem Projekt in mehreren Entscheiden zugestimmt. Alle Direktiven des Urner Landrats wurden bereits vor der Volksabstimmung im Oktober 2015 vollumfänglich erfüllt. Das Verkehrskonzept wurde mehrfach von verschiedenen Fachstellen überprüft. Auch im Agglomerationsprogramm des Bundes fand das Verkehrskonzept Anklang – der Bund finanziert die WOV und den Knoten Schächen mit rund 9 Millionen Franken mit. Klare Voraussetzung dafür ist, dass die Siedlungsgebiete tatsächlich entlastet werden.

Die Planung der WOV und des Knotens Schächen erfolgte von 2013 bis zur Planauflage 2018 in einem kooperativen Prozess mit den betroffenen Gemeinden.

Weniger Durchgangsverkehr auf der Gotthardstrasse

In der Gemeinde Schattdorf formiert sich mit der «IG WOV für alle» Widerstand gegen die kurz bevorstehende Umsetzung des Teilprojekts WOV/Knoten Schächen. In einer Gemeindepetition wird gefordert, auf die mit der Gemeinde vereinbarten Entlastungziele zu verzichten. Insbesondere soll der Knoten Schächen jetzt zu einem vierarmigen Kreisel umgeplant werden, damit der Verkehr weiterhin ungehindert über die Gotthardstrasse rollen kann.

Die Forderung der IG, auf die Reduktion des Durchgangsverkehrs zu verzichten, widerspricht den übergeordneten Zielen (zum Faktencheck https://schattdorf.ch/aktuelles/faktencheck-zur-petition-ig-wov-fuer-alle). Wird die Gotthardstrasse per vierarmigen Kreisel erschlossen fährt der Durchgangsverkehr in Schattdorf zu grossen Teilen weiterhin durch das Siedlungsgebiet. Die Entlastung der Bevölkerung findet nicht statt. Das Verkehrsaufkommen in den Siedlungsgebieten würde weiter wachsen. Die WOV als neue Strasse würde nur marginal genutzt. Deshalb hat sich kürzlich auch eine neue Gruppierung in Schattdorf formiert, die sich stark für die geplante Entlastung vom Durchgangsverkehr einsetzt.

Verfahren zu Ende führen

Der Regierungsrat hält an den im Richtplan und im regionalen Gesamtverkehrskonzept Urner Unterland (rGVK UU) formulierten Zielen zur Reduktion des Durchgangsverkehrs in den dicht besiedelten und stark belasteten Wohngebieten im Talboden fest. Er setzt sich deshalb dafür ein, dass die WOV baldmöglichst als Teil des Gesamtkonzepts umgesetzt wird. Es wäre unredlich, ein über Jahre entwickeltes und breit genehmigtes Gesamtkonzept im Nachhinein in so zentralen Punkten abzuändern.

Eine erneute Umplanung und Anpassungen beim Knoten Schächen zusammen mit neuen FlaMa auf dem Gemeindegebiet Schattdorf würde erhebliche Kosten verursachen, die von der Allgemeinheit getragen werden müssten. Die Umsetzung der WOV würde bei einer neuen Planung und einer erneut notwendigen Planauflage zudem um Jahre verzögert.

Der Regierungsrat spricht sich daher klar für eine Weiterführung des laufenden Planauflageverfahrens aus. In diesem rechtlichen Verfahren hatten alle Betroffenen die Möglichkeit, ihre Anliegen vor den Gerichtsbehörden zu vertreten. Aktuell behandelt das Bundesgericht zwei Beschwerden gegen den Knoten Schächen, hat den Beschwerden jedoch bereits die aufschiebende Wirkung aberkannt. Zudem behandelt das Urner Obergericht vier Beschwerden.

Ein neues Kurzvideo erklärt die Vorteile, die die WOV dem Siedlungsgebiet Schattdorf bringt. Abrufbar auf dem Youtube-Kanal des Kantons Uri: https://www.youtube.com/kantonurischweiz (Direktlink: https://youtu.be/QpwXyWbaW2o)

Im Auftrag des Regierungsrats: Baudirektion

Rückfragen von Medienschaffenden: Baudirektor Roger Nager, Telefon +41 41 875 2600, E-Mail Roger.Nager@ur.ch

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