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Neuer Leitfaden zur Kindeswohlgefährdung

18. Dezember 2020

Seit 2019 gilt eine verstärkte Meldepflicht für pädagogisches Personal bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. Ein neuer Leitfaden unterstützt die Schulen im Umgang mit diesem komplexen Thema.

Im Krisenfall ist es essentiell, dass schnell und richtig gehandelt und die Zusammenarbeit zwischen allen involvierten Stellen koordiniert abläuft. Um alles das auch an den Schulen sicherzustellen, hat der Erziehungsrat im Jahr 2013 das «Kantonale Konzept zur Bewältigung von Krisen an den Schulen des Kantons Uri» für alle Volksschulen im Kanton Uri als verbindlich erklärt. Das Krisenkonzept dient als Hilfestellung bei der Einschätzung von Gefahrensituationen anhand eines vierstufigen Ampelsystems; es zeigt auf, wie bei den einzelnen Gefährdungsgraden reagiert werden soll und wie die Verantwortlichkeiten geregelt sind. In der Praxis hat sich das Konzept sehr bewährt.

Wertvolle Ergänzung zum kantonalen Krisenkonzept

Im Rahmen des vierstufigen Ampelsystems des Krisenkonzepts fällt ein Verdacht auf Kindeswohlgefährdung in den Gefährdungsgrad 2 (orange). Der Begriff der Kindeswohlgefährdung ist jedoch sehr breit und umfasst verschiedene Formen, Ausprägungen und Schweregrade. Zudem wird eine Gefährdung des Kindeswohls durch diverse Faktoren beeinflusst. Dies hat zur Folge, dass schnell Unsicherheiten entstehen können und allgemeingültige Aussagen schwierig sind. Aus diesem Grund hat der Schulpsychologische Dienst des Kantons Uri in Zusammenarbeit mit der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde des Kantons Uri (KESB), der Kantonspolizei Uri, dem Amt für Volksschulen und einer Vertretung der Urner Schulleitungen sowie der kantonalen Kindesschutzgruppe und der kantonalen Gruppe Gewaltprävention das Dokument «Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung - Leitfaden für schulische Fachpersonen» entwickelt. Dieses differenziert das Thema Kindeswohlgefährdung im Krisenkonzept genauer, erläutert das Vorgehen anhand eines Ablaufschemas und integriert auch zivilrechtliche Aspekte.

Nachdem alle involvierten Personen und Stellen mit dem Leitfaden und den ihnen zugewiesenen Rollen einverstanden waren, konnte der Erziehungsrat am 25. November 2020 den neuen Leitfaden als verbindlichen Bestandteil des Krisenkonzepts beschliessen. Der ausführliche Leitfaden und eine überschaubare Kurzversion sind verfügbar auf www.ur.ch (Suchbegriff: Kindeswohlgefährdung).

 

Rückfragen von Medienschaffenden:
David Zurfluh, Telefon +41 41 875 2053, E-Mail David.Zurfluh@ur.ch

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