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Vernehmlassung zur Teilrevision des Gesetzes über die direkten Steuern im Kanton Uri zur Vereinfachung des Schätzungswesens (StG 2022 – URIEval)

8. Juli 2021

Der Regierungsrat hat die Finanzdirektion ermächtigt, die Vernehmlassung zur StG 2022 - URIEval durchzuführen. 
Ziel der Vorlage bildet die Vereinfachung des Schätzungswesens auf den l. Januar 2024. Die heute angewandte Mischwertmethode ist in der Regel mit einem Augenschein verbunden und zeichnet sich durch subjektive Bewertungskriterien aus. Die Erneuerung der Bewertungssoftware bietet die Gelegenheit, die allgemeine Neuschätzung durch ein einfacheres Schätzungsverfahren abzulösen. Neu sollen die Eigenmiet- und Steuerwerte nach objektiven Kriterien schematisch und formelmässig festgelegt werden.
Der Regierungsrat will die neue Schätzungsmethode bezüglich des Einkommenssteuersubstrats möglichst ergebnisneutral einführen. Für die Eigentümerinnen und Eigentümer soll die Schätzungsverfügung transparenter und besser nachvollziehbar sein. Im Vergleich zum heutigen Verfahren lässt sich durch den Verzicht auf den Augenschein für den Kanton und die Gemeinden eine Kosteneinsparung von rund 3,2 Millionen Franken erzielen.
Wir laden Sie ein, zum Bericht und Anderungsentwurf Stellung zu nehmen. Sie erleichtern uns die Auswertung, wenn Sie sich bei Ihrer Stellungnahme am Fragebogen orientieren. Die Vernehmlassung wird elektronisch durchgeführt. Sie finden sämtliche Dokumente einschliesslich des erwähnten Fragebogens unter folgender Internetadresse: www.ur.ch/vernehmlassungen 

Die Vernehmlassung endet am 1. Oktober 2021

Zugehörige Objekte

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