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Totalrevision des Gesetzes über die obligatorische Gebäudeversicherung (Gebäudeversicherungsgesetz, GVG; RB 40.1402); Einladung zur Vernehmlassung

24. August 2021

Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 17. August 2021 die Totalrevision des GVG zur Vernehmlassung freigegeben und die Finanzdirektion mit der Durchführung der Vernehmlassung beauftragt. Wir laden Sie ein, zur Totalrevision des GVG bis zum 12. November 2021 Stellung zu nehmen. Wir bitten Sie, Ihre Stellungnahme, wenn möglich auch in elektronischer Form, an folgende Adresse einzureichen:

Finanzdirektion Uri
Leiter Dienste
Herr Heinrich Furrer
Klausenstrasse 2
6460 Altdorf E-Mail: heinrich.furrer@ur.ch 

Sie finden die Vernehmlassungsunterlagen im Anhang. Für Ihre wertvolle Mitwirkung danken wir Ihnen bestens und sehen Ihrer Stellungnahme mit Interesse entgegen.

Zugehörige Objekte

Name
Brief zur Eröffnung der Vernehmlassung Download 0 Brief zur Eröffnung der Vernehmlassung
Gesetzesentwurf Download 1 Gesetzesentwurf
Vernehmlassungsbericht Download 2 Vernehmlassungsbericht
Liste der Vernehmlasseradressaten Download 3 Liste der Vernehmlasseradressaten