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Vernehmlassung zum revidierten Bildungsgesetz

24. September 2021

Die Vernehmlassung findet zwischen dem 24. September 2021 und dem 23. Dezember 2021 statt. Zur Vernehmlassung eingeladen werden:

  • Schul- und Kreisschulräte
  • Gemeinderäte
  • Mittelschulrat
  • Schulkommission des Berufs- und Weiterbildungszentrums Uri
  • Berufsbildungskommission
  • Vereinigung Schulleiterinnen und Schulleiter (VSL)
  • Verein Lehrerinnen und Lehrer Uri (LUR)
  • Lehrerinnen- und Lehrer der Urner Mittelschule (LUM)
  • Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann
  • Kantonale Kinder- und Jugendkommission
  • Politische Parteien des Kantons Uri
  • Urner Gemeindeverband
  • Wirtschaft Uri

Sie erleichtern uns die Bearbeitung der Vernehmlassungsantworten, wenn Sie sich bei der Beantwortung an das nachfolgende Frageraster halten:

A. Allgemein

  • Wie beurteilen Sie den Gesetzesentwurf im Allgemeinen?
  • Sind die Bestimmungen der einzelnen Artikel klar und verständlich?

B. Spezifische Fragen

  • -  Ist für Sie die Revision des Gesetzes unter den im Bericht aufgezeigten Voraussetzungen nachvollziehbar?
  • -  Befürworten Sie die Zusammenführung des Gesetzes über die Berufs- und Weiterbildung mit dem Schulgesetz und die Verschiebung der volksschulspezifischen Gesetzesnormen aus dem bestehenden Schulgesetz in die Schulverordnung?
  • -  Sind für Sie die vorgeschlagenen materiellen Neuerungen nachvollziehbar und angemessen? Namentlich gemeint sind:
    • Zuständigkeit bei der Bewilligung und der Aufsicht von Privatschulen,
    • (finanzielle) Förderung von Forschung und Forschungsinstituten durch den Kanton,
    • Ausweitung der Förderung des freiwilligen Musikunterrichts auch auf die nachobligatorische Schulzeit,
    • Förderung von Tagesstrukturen und Tagesschulen durch Kanton und Gemeinden,
    • Sicherstellung des Zugangs zur Schulsozialarbeit für alle Schülerinnen und Schüler in Uri,
    • Schaffung von griffigen neuen Vorgaben zur Gewährung von Langzeiturlaub,
    • Verankerung von Funktion und Aufgabe der Schulleitung sowie der Schulischen Heilpädagogen und therapeutisch ausgebildeten Fachpersonen und Assistenzpersonen im Gesetz,
    • faire Altersentlastung für Teilzeitlehrpersonen,
    • Verankerung des Grundsatzes «Integration vor Separation» im Gesetz.

C. Bemerkungen zu einzelnen Artikeln

Bitte richten Sie Ihre Antwort in elektronischer Form bis zum 23. Dezember 2021 an:

Bildungs- und Kulturdirektion
Vernehmlassung «Revision Schulgesetz»
Klausenstrasse 4
6460 Altdorf

sonja.gisler@ur.ch

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Antworten zu dieser Vernehmlassung in einem Bericht zusammengefasst und publiziert werden.

Im Rahmen der Vernehmlassung führen wir zudem zweimal eine Informationsveranstaltung durch:

  • Montag, 8. November 2021, 18.30 bis 20.00 Uhr; Aula bwz uri, Altdorf
  • Montag, 22. November 2021, 18.30 bis 20.00 Uhr; Aula bwz uri, Altdorf

Dazu laden wir Sie herzlich ein. Falls Sie teilnehmen möchten, teilen Sie uns bitte bitte bis am 22. Oktober 2021 mit, welcher Termin für Sie passend ist (Mail an sonja.gisler@ur.ch).

Wir danken Ihnen für Ihre wertvolle Mitarbeit.

Zugehörige Objekte

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Entwurf Bildungsgesetz Download 0 Entwurf Bildungsgesetz
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Vernehmlassungsbericht Revision Schulgesetz Download 3 Vernehmlassungsbericht Revision Schulgesetz
Brief Einladung zur Vernehmlassung Download 4 Brief Einladung zur Vernehmlassung
Medienmitteilung Ergebnis Vernehmlassung Schulgesetz Download 5 Medienmitteilung Ergebnis Vernehmlassung Schulgesetz
Auswertungsbericht Vernehmlassung Gesetz über Schule und Bildung Download 6 Auswertungsbericht Vernehmlassung Gesetz über Schule und Bildung