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Medienmitteilung der Zentralschweizer Polizeikorps: Auch an der Fasnacht gilt: Nur in fahrfähigem Zustand ans Steuer
Zentralschweiz, 25. Januar 2023
Die Fasnacht steht in der Zentralschweiz vor der Tür. Dass an diversen Veranstaltungen auch Alkohol konsumiert wird, gehört schon fast dazu, denken Sie aber daran: «Wer trinkt, fährt nicht.»
Zahlreiche Veranstaltungen wie Fasnachtsumzüge, Maskenbälle, Guggenkonzerte, usw. werden an den kommenden Wochenenden sowie während den Haupttagen der Fasnacht ab dem Schmutzigen Donnerstag in der ganzen Zentralschweiz für gute Stimmung sorgen. Aber auch während der fünften Jahreszeit geht die Sicherheit vor. Wer Alkohol oder Drogen konsumiert hat, darf keinesfalls ein Fahrzeug lenken, man würde nicht nur sich selbst, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer gefährden.
Nehmen Sie deshalb Ihre Eigenverantwortung wahr und beherzigen Sie folgende Punkte:
- Lassen Sie das Auto zu Hause und benutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel, Transportangebote der Veranstalter oder Taxis.
- Organisieren Sie Fahrgemeinschaften und sorgen Sie dafür, dass der Lenker nicht trinkt.
- Fahren Sie nicht mit fahruntüchtigen Personen mit und halten Sie diese vom Fahren ab.
- Sollten Sie nicht mehr fit sein: Lassen Sie Ihr Fahrzeug stehen.
- Alkohol baut sich nur langsam ab, setzen Sie sich nie mit einem „Kater“ ans Steuer.
- Fahren Sie auch nie unter Drogen- oder Medikamenteneinfluss.
Die Zentralschweizer Polizeikorps wünschen allen eine sichere und unfallfreie Fahrt sowie eine närrische Fasnacht!
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei den Medienstellen der Zentralschweizer Polizeikorps und auf deren Internetseiten.
Luzerner Polizei |
041 248 80 11 |
Kantonspolizei Schwyz |
041 819 28 19 |
Kantonspolizei Nidwalden |
041 618 44 66 |
Kantonspolizei Uri |
041 875 28 28 |
Kantonspolizei Obwalden |
041 666 65 75 |
Zuger Polizei |
041 728 41 25 |
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