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Sicherheit

Ausbildung zur Polizistin / zum Polizisten

Der Polizeiberuf Die Kantonspolizei Uri sorgt auf dem ganzen Kantonsgebiet für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit. Mit den anspruchsvollen sicherheits-, verkehrs- und kriminal…

Der Polizeiberuf
Die Kantonspolizei Uri sorgt auf dem ganzen Kantonsgebiet für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit. Mit den anspruchsvollen sicherheits-, verkehrs- und kriminalpolizeilichen Aufgaben erfüllt sie einen wichtigen gesellschaftlichen Auftrag. Die Polizei ist dementsprechend ausgerüstet, organisiert und ausgebildet. Sie ist rund um die Uhr im Einsatz, was für die meisten Polizistinnen und Polizisten mit Schicht- und Pikettdienst verbunden ist. Diese Einsatzbereitschaft erfordert die Wohnsitznahme im Kanton Uri bzw. in einem festgelegten Rayon.

Interessiert?
Hast du Interesse am Polizeiberuf und möchtest im Dienste der Bevölkerung stehen?
Der Polizeiberuf ist äusserst anspruchsvoll und fordert vor allem ein hohes Mass an Verantwortung und Einfühlungsgabe. Ausgeglichene Charaktereigenschaften, Kontaktfreudigkeit, Durchsetzungsvermögen und Sinn für Gerechtigkeit sind wichtige Faktoren. Wenn du diese Eigenschaften besitzt und du dich der neuen Herausforderung stellen möchtest, kannst du diesem Link folgen: Kantonspolizei Uri | Dü fir yys - Miär fir Üri.

 

Polizeiberuf, Ausbildung Polizist/in, Bewerbung

Fundbüro

Für in Uri gefundene oder verlorengegangene Gegenstände ist das Fundbüro der Kantonspolizei zuständig. Fundgegenstände können am Schalter der Kantonspolizei, Tellsgasse 5, 6460 Altdorf …
Für in Uri gefundene oder verlorengegangene Gegenstände ist das Fundbüro der Kantonspolizei zuständig.

  • Fundgegenstände können am Schalter der Kantonspolizei, Tellsgasse 5, 6460 Altdorf abgegeben werden.
  • Verlustmeldungen werden am Schalter oder am Telefon (+41 41 875 2211) angenommen.

Nehmen Sie umgehend mit dem Fundbüro Kontakt auf, wenn Sie einen Gegenstand gefunden oder verloren haben.

Organigramm Kantonspolizei Uri

Unter Dokumente finden Sie das Organigramm der Kantonspolizei Uri. …

Unter Dokumente finden Sie das Organigramm der Kantonspolizei Uri.

Organigramm Kantonspolizei Uri

Polizeiliche Kriminalstatistik

Unter Dokumente finden Sie die Polizeilichen Kriminalstatistiken der Kantonspolizei Uri der letzten Jahre. 

Unter Dokumente finden Sie die Polizeilichen Kriminalstatistiken der Kantonspolizei Uri der letzten Jahre. 

Prävention

Unter Prävention versteht man alle vorbeugenden polizeilichen Massnahmen zur Verhinderung von Straftaten und (Verkehrs-) Unfällen.

Unter Prävention versteht man alle vorbeugenden polizeilichen Massnahmen zur Verhinderung von Straftaten und (Verkehrs-) Unfällen.

Private Sicherheitsdienste

Gemäss Art. 60 PolG braucht es zur gewerbsmässigen Ausübung privater Sicherheitsdienste im Kanton Uri eine Bewilligung. Das Gesuch um Bewilligung oder Anerkennung einer bestehenden au…

Gemäss Art. 60 PolG braucht es zur gewerbsmässigen Ausübung privater Sicherheitsdienste im Kanton Uri eine Bewilligung.

Das Gesuch um Bewilligung oder Anerkennung einer bestehenden ausserkantonalen Bewilligung, den entsprechenden Auszug aus dem Urner Polizeigesetz sowie die Weisung der Sicherheitsdirektion vom 1. September 2021 für private Sicherheitsdienste finden Sie untenstehend zum Download.

Das vollständig ausgefüllte Gesuch mit den entsprechenden Beilagen richten Sie bitte elektronisch an kapo.rws@ur.ch oder per Post an den Fachbereich Waffen und Sprengstoffe.

Pyrotechnik

Pyrotechnische Gegenstände enthalten mindestens einen Zünd- oder Explosivsatz. Ihre Energie ist dazu bestimmt, Licht, Wärme, Schall, Rauch, Druck, eine Bewegung oder ähnliche Wirkungen z…

Pyrotechnische Gegenstände enthalten mindestens einen Zünd- oder Explosivsatz. Ihre Energie ist dazu bestimmt, Licht, Wärme, Schall, Rauch, Druck, eine Bewegung oder ähnliche Wirkungen zu erzeugen.

Weitere Informationen und Formulare finden Sie unter Dokumente sowie auf der Homepage des Bundesamtes für Polizei (fedpol)

 

Sprengwesen

Sprengstoff Sprengmittel sind Sprengstoffe und Zünder, die zum Beispiel im Strassenbau, Tunnelbau, Sicherheitsbereich oder in der Landwirtschaft (Sprengen von Wurzelstöcken) eingesetzt …

Sprengstoff
Sprengmittel sind Sprengstoffe und Zünder, die zum Beispiel im Strassenbau, Tunnelbau, Sicherheitsbereich oder in der Landwirtschaft (Sprengen von Wurzelstöcken) eingesetzt werden. Sprengmittel dürfen nur von Inhabern eines gültigen Sprengausweises erworben werden. Sprengmittel werden nur an Personen abgegeben, die einen gültigen Erwerbsschein (gemäss Art. 45 SprstV) vorweisen können.

Sprengmittelerwerbsschein
Voraussetzungen für die Ausstellung eines Sprengmittelerwerbsscheines sind:

  • Amtlicher Ausweis
  • Gültiger Sprengausweis

Die Sprengmittelerwerbsscheine werden ab 1. Oktober 2020 neu von den Mitarbeitenden des Büros Waffen und Sprengstoff, im Werkhof Flüelen, ausgestellt. Der Sprengmittelerwerbsschein (siehe unter Dokumente) kann bereits vorgängig ausgefüllt und per Mail an das Büro Waffen und Sprengstoff kapo.rws@ur.ch gesendet werden.

Sprengkurse
Informationen zu den Sprengkursen sind auf folgenden Webseiten zu finden:

  • SAFAS (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Ausbildung von Sprengberechtigten)
  • Campus Sursee
  • SVS (Sprengverband Schweiz)

 

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Waffen und Sprengstoffe, kapo.rws@ur.ch oder +41 41 875 2754 / +41 41 874 5319.

SVZ Führungen

Das Schwerverkehrszentrum Uri stellt ein jährliches Kontingent an Führungen zur Verfügung. Gruppen mit einem fachlichen Bezug zum Schwerverkehr haben die Möglichkeit an einer Betriebsbes…
Das Schwerverkehrszentrum Uri stellt ein jährliches Kontingent an Führungen zur Verfügung. Gruppen mit einem fachlichen Bezug zum Schwerverkehr haben die Möglichkeit an einer Betriebsbesichtigung teilzunehmen. Füllen Sie dafür das untenstehende Formular aus oder nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

SVZ Leistungen und Zuständigkeiten

Der Kanton Uri erstellte im Auftrag des Bundesamts für Strassen ASTRA/UVEK die baulichen Anlagen und betrieblichen Infrastrukturen, um die geplanten Leistungen zu ermöglichen. Zu diesen …
Der Kanton Uri erstellte im Auftrag des Bundesamts für Strassen ASTRA/UVEK die baulichen Anlagen und betrieblichen Infrastrukturen, um die geplanten Leistungen zu ermöglichen. Zu diesen Leistungen gehören zum einen die Kontrollen. Im Stichprobenprinzip werden Fahrer, Fahrzeug und Ladung in umfassenden Schwerverkehrskontrollen überprüft. Daneben hat die Anlage aber auch die Funktion eines vorgelagerten Warteraums für das Tropfenzählsystem am Nordportal des Gotthard-Strassentunnels und einen Warteraum für das Abstellen von Schwerfahrzeugen bei Friktionen auf der Transitachse durch den Gotthard wahrzunehmen. Auch ein Servicezentrum mit Tankstelle, Shop und sanitären Anlagen wurde eingerichtet.

Eigentümer des SVZ Uri ist der Bund, da das Schwerverkehrszentrum eine Nationalstrassenanlage darstellt. Die Rolle des Bauherrn lag beim Kanton Uri unter Federführung der Baudirektion. Leistungsbesteller ist das UVEK in Vertretung des Bundes. Leistungserbringer im Auftrag des Bundes ist ebenfalls der Kanton Uri, diesmal unter Leitung der Sicherheitsdirektion. Betreiberin ist die Kantonspolizei Uri. Der Kanton Uri hat das Nutzungsrecht an der Anlage.            

SVZ Standort

Der Bund hat 2005 entschieden, das erste Maxi-SVZ der Schweiz in Erstfeld im Areal Ripshausen zu errichten. Dafür sprechen mehrere Gründe. Ein gewichtiger Vorteil liegt darin, dass hier …
Der Bund hat 2005 entschieden, das erste Maxi-SVZ der Schweiz in Erstfeld im Areal Ripshausen zu errichten. Dafür sprechen mehrere Gründe. Ein gewichtiger Vorteil liegt darin, dass hier der von der Nationalstrasse A2 und von der Axenstrasse A4 kommende Schwerverkehr erfasst werden kann. Das Gebiet liegt verkehrs- und erschliessungstechnisch ideal, direkt am bestehenden Autobahnanschluss. Seine Lage ermöglicht bei Bedarf eine Kontrolle des Schwerverkehrs auf der Autobahn und der Kantonsstrasse aus allen Fahrtrichtungen (keine Umfahrungsmöglichkeiten). Ausserdem bietet der Standort Erstfeld eine sehr gute ökonomische und ökologische Ausgangslage.

Der Kanton Uri nimmt die Standortgemeinde und die Anwohner im Gebiet Ripshausen als wichtige Partner wahr. Dies bewährte sich insbesondere in der Phase des Landerwerbs, wo individuell passende Lösungen ausgehandelt werden konnten.        

SVZ Vision und Strategie

Der Kanton Uri hat das schweizweit führende Kompetenzzentrum für polizeiliche und technische Schwerverkehrskontrollen gebaut. Die Anlage in Erstfeld ist multifunktional und flexibel konz…
Der Kanton Uri hat das schweizweit führende Kompetenzzentrum für polizeiliche und technische Schwerverkehrskontrollen gebaut. Die Anlage in Erstfeld ist multifunktional und flexibel konzipiert, um für die Zukunft gerüstet zu sein. Das Urner Know-how in Sachen Schwerverkehr soll praxisorientiert wachsen und das SVZ sich dabei zur zentralen Ausbildungsstätte für Spezialisten aus allen Landesteilen etablieren.

Das SVZ Uri leistet einen entscheidenden Beitrag, damit wichtige Ziele im Strassen-Schwerverkehr erreicht werden können. Angestrebt werden unter anderem eine erhöhte Sicherheit auf der Nord-Süd-Route, die Reduktion der Auswirkungen des Schwerverkehrs auf den übrigen Verkehr und auf die Umwelt, die Verhinderung von Staus sowie die Beachtung des Konkurrenzprinzips Strasse/Schiene gemäss Verkehrsverlagerungsgesetz

Verkehrsunfallstatistik

Unter Dokumente finden Sie die Verkehrsunfallstatistiken der Kantonspolizei Uri der letzten Jahre. 

Unter Dokumente finden Sie die Verkehrsunfallstatistiken der Kantonspolizei Uri der letzten Jahre. 

Waffen

Das Waffenbüro Der Fachbereich Waffen und Sprengstoffe vollzieht die eidgenössischen und kantonalen Bestimmungen des Waffengesetzes. Es prüft als Bewilligungsbehörde die Gesuche, führ…

Das Waffenbüro

Der Fachbereich Waffen und Sprengstoffe vollzieht die eidgenössischen und kantonalen Bestimmungen des Waffengesetzes. Es prüft als Bewilligungsbehörde die Gesuche, führt sämtliche Kontrollen durch und beantwortet allfällige Fachfragen.

Das Waffenrecht

Mit dem Beginn der Zusammenarbeit der Schweiz mit Schengen trat am 12. Dezember 2008 auch das revidierte Waffenrecht in Kraft.

Die Schweizer Stimmbevölkerung stimmte am 19. Mai 2019 den Anpassungen im Waffenrecht mit 63.7 Prozent der Stimmen zu. Der Bundesrat setzte das revidierte Waffenrecht auf den 15. August 2019 in Kraft. Im Fokus der administrativen Anpassungen stehen halbautomatische Feuerwaffen und Feuerwaffen mit grosser Magazinkapazität. Für bestimmte halbautomatische Waffen wie zum Beispiel die Sturmgewehre 57 und 90 gelten künftig neue Erwerbsvoraussetzungen, sofern sie nicht direkt von der Armee übernommen werden. Die Waffen können von Schützinnen und Schützen, Sammlerinnen und Sammlern sowie Museen mit einer Ausnahmebewilligung erworben werden.

Die wichtigsten Neuerungen:

Folgende Feuerwaffen dürfen nur noch mit einer Ausnahmebewilligung erworben werden:

  • Eine Faustfeuerwaffe, die mit einer Ladevorrichtung mit hoher Kapazität (mehr als 20 Schuss) ausgerüstet ist (Art. 5 Abs. 1 Bst. c WG). (Als ausgerüstet gilt: gemeinsames Aufbewahren oder Transport von Waffe und Ladevorrichtung sowie Einsetzen der Ladevorrichtung.)

  • Eine Handfeuerwaffe, die mit einer Ladevorrichtung mit hoher Kapazität (mehr als 10 Schuss) ausgerüstet ist (Art. 5 Abs. 1 Bst. c WG). (Als ausgerüstet gilt: gemeinsames Aufbewahren oder Transport von Waffe und Ladevorrichtung sowie Einsetzen der Ladevorrichtung.)

  • Zu einer halbautomatischen Feuerwaffe umgebaute Schweizer Ordonnanz-Seriefeuerwaffe (Stgw 57, Stgw 90) oder wesentlicher Bestandteil davon (Art. 5 Abs. 1 Bst. b WG). (Für den Erwerb der eigenen Ordonnanzwaffe, welche direkt von der Armee übernommen wird, genügt ein Waffenerwerbsschein.)

  • Eine andere zu einer halbautomatischen Feuerwaffe umgebaute Seriefeuerwaffe oder ein wesentliches Bestandteil davon (Art. 5 Abs. 1 Bst. b WG).

  • Eine halbautomatische Handfeuerwaffe, die mit Hilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder ohne Hilfsmittel auf eine Länge unter 60 cm gekürzt werden kann, ohne dass dies einen Funktionsverlust zur Folge hat (Art. 5 Abs. 1 Bst. d WG); (Erwerb nur für Waffensammler möglich).

Folgende Feuerwaffen oder deren wesentlichen Waffenbestandteile sind zu melden, falls sie noch nicht im Waffenregister registriert sind:

  •  zu halbautomatischen Feuerwaffen umgebaute Seriefeuerwaffen und ihre wesentlichen Bestandteile (Art. 5 Abs. 1 Bst. b WG);
  • Faustfeuerwaffen, die mit einer Ladevorrichtung mit hoher Kapazität (mehr als 20 Schuss) ausgerüstet sind (Art. 5 Abs. 1 Bst. c WG);

    • Handfeuerwaffen, die mit einer Ladevorrichtung mit hoher Kapazität (mehr als 10 Schuss) ausgerüstet sind (Art. 5 Abs. 1 Bst. c WG);

    • halbautomatische Handfeuerwaffen, die mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder ohne Hilfsmittel auf eine Länge unter 60 cm gekürzt werden können, ohne dass dies einen Funktionsverlust zur Folge hat (Art. 5 Abs. 1 Bst. d WG);

Als Waffensammler ist zusätzlich beizulegen:

  • Nachweis über angemessene Vorkehrungen zur sicheren Aufbewahrung (Art. 28e Abs. 1 WG);

  • aktuelles Verzeichnis der eigenen Waffen (Art. 28e Abs. 2 WG).

Der Sportschütze muss nach fünf und zehn Jahren nach Ausstellung der ersten Bewilligung der ausstellenden Behörde eine

  • Vereinsmitgliedschaft in einem Schützenverein oder

  • das regelmässige Schiessen unaufgefordert bestätigen (Art. 28d WG).

 

Waffen können bei der Kantonspolizei Uri jederzeit kostenlos abgegeben werden. Die Abgabe der Waffe wird schriftlich bestätigt.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Waffen und Sprengstoffe, kapo.rws@ur.ch oder +41 41 875 2754 / +41 41 874 5319.

Als Privatperson eine Waffe erwerben

https://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/sicherheit/waffen/waffenerwerb.html

Häufige Fragen betreffend Anpassungen im Waffenrecht ab dem 15. August 2019

https://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/sicherheit/waffen/waffenerwerb/faq.html

Broschüre «Waffen in Kürze»

https://www.fedpol.admin.ch/dam/data/fedpol/sicherheit/waffen/Brosch%C3%BCre/waffenbroschuere-d.pdf

Bundesamt für Polizei (Fedpol) Waffen / Munition

https://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/sicherheit/waffen.html

Zugehörige Objekte