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Amt für Steuern
Das Amt für Steuern ist die Vollzugs- und Veranlagungsbehörde für die Kantons-, Gemeinde- und direkte Bundessteuern, die Quellensteuer, die Grundstückgewinnsteuer, die Erbschafts- und Schenkungssteuer, die Rückerstattung der eidgenössischen Verrechnungssteuer und ist zuständig für die Schätzung der Grundstücke im Kanton. Das Amt für Steuern ist der Finanzdirektion unterstellt und befindet sich im "von Roll Haus" an der Tellsgasse 1 in Altdorf.
Versand Aktivierungsschreiben und Einreichefrist Steuererklärung 2021 natürliche Personen
Ab der Steuerperiode 2021 steht erstmals die elektronische Steuererklärung eTax.UR zur Verfügung. Anstelle der Steuerformulare erhalten die steuerpflichtigen natürlichen Personen ab Anfang bis Mitte Februar 2022 ein Aktivierungsschreiben mit den persönlichen Zugangsdaten (PID-Nr. und Zugangscode). Nach der erstmaligen Registrierung kann die Steuererklärung online über ein internetfähiges Gerät ausgefüllt und eingereicht werden. Es ist weder eine Unterschrift noch ein Gang zum Briefkasten nötig. Die Einreichefrist ist der 31. März 2022. Gesuche um Fristerstreckung können nach Erhalt des Aktivierungsschreibens unter folgendem Link online erfasst werden.
Die Einstiegsseite und weitere Informationen zu eTax.UR für natürliche Personen finden sie hier.
Amt für Steuern, im Januar 2022
Kontakt
Amt für SteuernTellsgasse 1
Postfach 950
6460 Altdorf
Tel. +41 41 875 2117
steueramt@ur.ch
Website
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 08.30-11.30 / 14.00-17.00 oder nach Vereinbarung
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
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