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Amt für Steuern
Das Amt für Steuern ist die Vollzugs- und Veranlagungsbehörde für die Kantons-, Gemeinde- und direkte Bundessteuern, die Quellensteuer, die Grundstückgewinnsteuer, die Erbschafts- und Schenkungssteuer, die Rückerstattung der eidgenössischen Verrechnungssteuer und ist zuständig für die Schätzung der Grundstücke im Kanton. Das Amt für Steuern ist der Finanzdirektion unterstellt und befindet sich im "von Roll Haus" an der Tellsgasse 1 in Altdorf.
Versand Aktivierungsschreiben und Einreichefrist Steuererklärung 2022 natürliche Personen
Nach der sehr guten Akzeptanz der elektronischen Steuererklärung eTax.UR im Einführungsjahr steht für die Steuerperiode 2022 die bewährte Lösung im zweiten Jahr zur Verfügung. Sämtliche steuerpflichtigen Personen erhalten ab Anfang bis Mitte Februar 2023 ein Aktivierungsschreiben für die Steuerperiode 2022. Nach der erstmaligen Registrierung kann die Steuererklärung bequem online über ein internetfähiges Gerät ausgefüllt und eingereicht werden. Wer die Registrierung bereits ausgeführt hat, kann sich beliebig oft bei eTax.UR anmelden. Die Einreichefrist ist der 31. März 2023. Gesuche um Fristerstreckung können nach Erhalt des Aktivierungsschreibens unter folgendem Link online erfasst werden.
Die Einstiegsseite und weitere Informationen zu eTax.UR für natürliche Personen finden sie hier.
Amt für Steuern, im Januar 2023
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 08.30-11.30 / 14.00-17.00 oder nach Vereinbarung
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
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