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Freier Personenverkehr Schweiz - EU/EFTA
Am 1. Juni 2002 trat das Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union sowie den 15 Mitgliedstaaten über den freien Personenverkehr (Freizügigkeitsabkommen) in Kraft.
EU-15: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien
EFTA: Fürstentum Liechtenstein, Island und Norwegen
Am 1. Mai 2004 hat sich die Europäische Union um zehn neue Mitgliedstaaten erweitert. Am 1. April 2006 trat das Zusatzprotokoll mit den neuen 10 EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz in Kraft.
EU-10: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern
Am 1. Januar 2007 hat sich die Europäische Union um zwei neue Mitgliedstaaten erweitert. Am 1. Juni 2009 trat das Zusatzprotokoll mit den neuen 2 EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz in Kraft.
EU-2: Bulgarien, Rumänien
EU-1: Kroatien
Das Vereinigte Königreich (UK) ist am 31. Januar 2020 aus der Europäischen Union (EU) ausgetreten. Seit dem 1. Januar 2021 kommt das Freizügigkeitsabkommen (FZA) zwischen der Schweiz und der EU für das UK nicht mehr zur Anwendung. UK-Staatsangehörige gelten ab diesem Zeitpunkt nicht mehr als EU/EFTA-Staatsangehörige, sondern als Drittstaatsangehörige.
Bewilligungspflichtiger Aufenthalt
Kurzaufenthaltsbewilligung L EU/EFTA (unterjähriger Arbeitsvertrag)
- Gesuch Ausländerbewilligung (Formular A1) mit Kopie Reisepass oder Identitätskarte
- Einstellungserklärung oder eine Arbeitsbescheinigung
Daueraufenthaltsbewilligung B EU/EFTA (überjähriger, unbefristeter Arbeitsvertrag)
- Gesuch Ausländerbewilligung (Formular A1) mit Kopie Reisepass oder Identitätskarte
- Einstellungserklärung oder eine Arbeitsbescheinigung
Familiennachzug EU/EFTA
- Gesuchsformular A2
- Beilagen gemäss Merkblatt
Ablauf Gesuche
Die Gesuche werden beim Amt für Arbeit und Migration eingereicht.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Migration | +41 41 875 2705 | migration@ur.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Amt für Arbeit und Migration | +41 41 875 2418 | arbeit.migration@ur.ch |
Name | Download |
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