Inhaltsbereich

Entwurf der Verordnung über Betreuungseinrichtungen; Freigabe zur Vernehmlassung

12. September 2017
Am 19. November 2014 reichte Landrat Dr. Toni Moser, Bürglen, eine Motion zur Schaffung einer Heimverordnung ein. Der Motionär fordert vom Regierungsrat, eine Gesetzesgrundlage zu schaffen, die die Voraussetzung für das Führen von Einrichtungen regelt, die betreuungsbedürftige Personen aufnehmen, aber nicht unter das Gesundheitsgesetz bzw. unter die Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) fallen. In seiner Begründung führt der Motionär aus, dass Einrichtungen, die betreuungsbedürftige Personen aufnehmen, aber weder das Gesundheitsgesetz noch die IVSE betreffen, keiner Bewilligung und damit auch keiner kantonalen Kontrolle unterstehen.

Der Regierungsrat hat die Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion ermächtigt, zu einem Verordnungsentwurf ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen, in dem die bisher bestehende Gesetzeslücke geschlossen wird. Nach dem vorliegenden Verordnungsentwurf sind zukünftig alle Einrichtungen und Organisationen, die betreuungsbedürftige Personen aufnehmen, nicht aber unter das Gesundheitsgesetz oder die IVSE fallen, bewilligungspflichtig und der kantonalen Aufsicht unterstellt. Die Vernehmlassung dauert vom 15. September 2017 bis 15. November 2017. Die Vernehmlassungsunterlagen sind im Internet unter www.ur.ch (Aktuelles, Vernehmlassungen) aufgeschaltet.

Rückfragen von Medienschaffenden:
Roland Hartmann, Generalsekretär GSUD, Telefon +41 41 875 2150, E-Mail roland.hartmann@ur.ch


Im Auftrag des Regierungsrats
Standeskanzlei Uri
Auf Social Media teilen