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Coronavirus - Informationen für die Wirtschaft, Arbeitgeber und KMU
Gesuche für «Betriebskantinen»
Die Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion hat am 1. März 2021 im Rahmen einer Allgemeinverfügung den Rahmen geschaffen damit alle Restaurants auf dem Gebiet des Kantons Uri ihre Dienstleistungen Berufstätigen im Ausseneinsatz als «Betriebskantine» anbieten können. Dabei sind die allgemeinen Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit zu befolgen.
Liste der als «Betriebskantinen» bewilligten Betriebe
Die folgenden Betriebe haben eine Bewilligung als Betriebskantine erhalten:
- Hotel Urirotstock, Isenthal
- Café Rondo, Altdorf
- Gasthaus Krone, Attinghausen
- Hotel Weisses Rössli, Göschenen
- Hotel Restaurant Höfli, Altdorf
- Restaurant "54" Hochgenuss, Schattdorf
- Gasthaus Brückli, Schattdorf
- Gasthaus Tourist, Isenthal
- Stiftung Behindertenbetriebe Uri (SBU), Schattdorf
- Hotel Gerig, Wassen
- Gasthaus Schäfli, Intschi
- Hotel Restaurant Albert, Erstfeld
- Gasthaus Urnerboden, Urnerboden
- SBB Restaurant, Erstfeld
- Restaurant Linde, Flüelen
- Alpstubli Gitschenen, Isenthal
- Hotel Alpina, Unterschächen
- Restaurant Bauernhof, Altdorf
- Bistro Eggberge, Altdorf
- Hotel Montana, Seelisberg
- Coop Restaurant, Altdorf
- Gotthard-Mätteli, Hospental
Kurzarbeitsentschädigung
Aktuelle Informationen und Formulare zur Kurzarbeitsentschädigung finden Sie auf der Webseite des Bundes www.arbeit.swiss.
Zuständig für die Bearbeitung der Kurzarbeitsentschädigungen ist das Amt für Arbeit und Migration. Bitte reichen Sie Ihre Anfragen schriftlich via E-Mail an kurzarbeit@ur.ch ein. Wir nehmen Ihre Gesuche ebenfalls per Post oder in unserem Briefkasten entgegen: Amt für Arbeit und Migration, Klausenstrasse 4, 6460 Altdorf. Die Arbeitslosenkasse steht für Fragen bezüglich Antrag und Abrechnung der Kurzarbeitsentschädigung unter +41 41 875 23 97 zur Verfügung.
Corona-Erwerbsersatz
Der Bundesrat hat seit dem 20. März 2020 eine Reihe von Unterstützungsmassnahmen über den sogenannten Corona-Erwerbsersatz geregelt. Grundsätzlich sind diese am 16. September 2020 ausgelaufen. Der Bundesrat hat jedoch beschlossen, die Geltungsdauer zu verlängern und die Corona-Erwerbsersatzentschädigung in gewissen Fällen auch nach dem 16. September 2020 auszurichten. Die Verlängerung betrifft unter Quarantäne gestellte Personen und Eltern, deren Kinder nicht von Dritten betreut werden können sowie Selbstständigerwerbende, die ihren Betrieb schliessen mussten oder deren Veranstaltungen verboten wurden. Weitere Informationen zu diesen Kategorien finden Sie hier.
Am 4. November 2020 hat der Bundesrat zudem rückwirkend per 17. September 2020 den Corona-Erwerbsersatz auf Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung bei Betriebsschliessung oder Veranstaltungsverbot sowie auf Selbstständigerwerbende und Personen mit massgeblicher Umsatzeinbusse ausgeweitet. Informationen zu diesen Kategorien finden Sie hier.
Für die Prüfung des Anspruches und die Auszahlung der Leistung oder bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre AHV-Ausgleichskasse (Sozialversicherungsstelle Uri oder Verbandsausgleichskasse).
Unterstützung für Härtefälle
Härtefallregelung (Stand: 1. April 2021)
Update vom 1. April 2021: Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 31. März 2021 Änderungen an der Covid-19-Härtefallverordnung sowie an der Covid-19-Verordnung zum Erwerbsausfall beschlossen. Damit vollzieht er die Anpassungen des Parlaments aus der Frühlingssession am Covid-19-Gesetz. Bei der Härtefallhilfe werden insbesondere die Höchstbeträge, der Gründungszeitpunkt (neu muss ein Unternehmen vor dem 1. Oktober 2020 gegründet worden sein, um einen Antrag auf Unterstützung stellen zu können. Bisher galt der 1. März 2020 als Stichdatum), die Beteiligung des Staates an allfälligen Gewinnen der Unternehmen im Jahr 2021 sowie die Dauer des Dividendenverbots angepasst. Zudem wird die landesweit einheitliche Bemessung der Beiträge an Unternehmen mit mehr als 5 Millionen Umsatz geregelt.
Anforderungen an Unternehmen
Nicht rückzahlbare Beiträge können insbesondere Unternehmen gewährt werden, die in folgender Weise von der Covid-19-Pandemie betroffen sind und die entsprechenden Anforderungen erfüllen:
a) Bei behördlicher Anordnung zur Schliessung von mind. 40 Tagen seit dem 1. November 2020
-
Sitz am 1. Oktober 2020 im Kanton Uri.
-
Durchschnittlicher Umsatz der Jahre 2018 und 2019* von mindestens Fr. 50'000.--
Hinweis: Unter diese Kategorie fallen auch Restaurants mit Take-away-Angeboten oder Geschäfte mit Abholstationen, sofern sie das entsprechende Angebot aufgrund der Covid-19-Pandemie eingeführt haben.
b) Bei einem Umsatzausfall von mind. 40 Prozent im Jahr 2020 oder während der letzten 12 Monate
-
Sitz am 1. Oktober 2020 im Kanton Uri.
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Durchschnittlicher Umsatz der Jahre 2018 und 2019* von mindestens Fr. 50'000.-.
-
Umsatz des Jahres 2020 oder der letzten 12 Monate liegt Covid-19-bedingt unter 60 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes der Jahre 2018 und 2019*.
-
Erhebliche ungedeckte Fixkosten aufgrund des Umsatzrückgangs.
Die Auflistung der Anforderungen ist nicht abschliessend. Alle weiteren Anforderungen können den Rechtsgrundlagen entnommen werden.
* Bei Unternehmen, die nach dem 1. Januar 2018 gegründet wurden, wird die Berechnung des durchschnittlichen Umsatzes angepasst.
Gesuchseingabe
Unternehmen, welche die oben genannten Anforderungen erfüllen, können ein Gesuch einreichen.
1. Antragsformular ausfüllen.
-
Antragsformular für Unternehmen, die von einer behördlich angeordneten Schliessung betroffen sind.
-
Antragsformular für Unternehmen mit einem Umsatzrückgang von mindestens 40%.
2. Ausgefülltes Antragsformular ausdrucken und eigenhändig unterschreiben.
3. Unterschriebener Antrag und Beilagen einscannen.
4. Eingescannter Antrag (als PDF) und eingescannte Beilagen (als PDF) per E-Mail an wirtschaft@ur.ch senden (max. 10 MB).
Bitte beachten Sie, dass wir nur vollständig ausgefüllte Anträge prüfen können.
Gesuchsprüfung
Die Gesuche werden laufend bearbeitet. Sobald Ihr Gesuch geprüft ist, werden Sie über den Entscheid informiert.
Fragen richten Sie bitte an die Kontaktstelle Wirtschaft der Volkswirtschaftsdirektion Uri, wirtschaft@ur.ch, Tel. 041 875 24 01.
Downloads:
Gesuch
- Antragsformular für Unternehmen, die von einer behördlich angeordneten Schliessung betroffen sind
- Antragsformular für Unternehmen mit einem Umsatzrückgang von mindestens 40%
- Vorlage Liquiditätsplan (nur für Unternehmen mit einem Umsatzrückgang von mindestens 40%)
Rechtliche Grundlagen für Härtefallhilfen
Bund:
Covid-19-Gesetz vom 25. September 2020 (SR 818.102), Artikel 12
Covid-19-Härtefallverordnung vom 25. November 2020 (SR 951.262)
Kanton:
Covid-19-Härtefallreglement vom 22. Dezember 2020 (RB 70.1615)
Covid-19-Härtefallerlass vom 22. Dezember 2020 (RB 70.1612)
Schutzkonzepte
Das Staatssekretariat für Wirtschaft informiert auf dieser Seite laufend über die Pflichten der Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Informationen zu Schutzkonzepten von Betrieben und Veranstaltungen finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Gesundheit.
Kantonale Massnahmen im Steuerbereich
Der Regierungsrat hat verschiedene Erleichterungen im Steuerbereich beschlossen. Betroffene Unternehmen und Selbstständigerwerbende können einen Zahlungsaufschub oder Ratenzahlungen beantragen. Die zuständigen Steuerbezugsbehörden auf Kantons- und Gemeindeebene beurteilen die Gesuche für Zahlungserleichterungen grosszügig und aufgrund der aktuellen Situation mit der notwendigen Kulanz. Anfragen sind ausschliesslich telefonisch oder per E-Mail an die entsprechende Behörde zu richten > https://www.ur.ch/_docn/208339/Steuerbezug2020_ab_Maerz.pdf. Detaillierte Informationen zu den Massnahmen im Steuerbereich sind in der Medienmitteilung vom 27. März 2020 zu finden.
Coachingangebote
Krisensituationen erfordern von den KMU rasches und konsequentes Eingreifen. Sämtliche Prozesse müssen hinterfragt werden. Ziel des Handelns muss es sein, die Liquiditätssituation kurz-, mittel- und langfristig positiv zu beinflussen.
Die Coaches von «zentralschweiz innovativ» stehen den KMU bei der Bewältigung von Krisensituationen mit Rat und Tat zur Seite. Als Motivator, Unterstützer, Beschleuniger und Mutmacher unterstützt«zentralschweiz innovativ» KMUs bis zu 40 Stunden kostenlos. Pragmatisch, unbürokratisch und zielführend. Anfragen und Informationen auf der Webseite von Zentralschweiz innovativ.
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Homeoffice wird durch das Kontrollteam des Sonderstabs COVID-19 im Rahmen der Kontrollen der Einhaltung der Schutzkonzepte kontrolliert. Die Kontrolleurinnen und Kontrolleure gehen im Rahmen ihrer ordentlichen Kontrolltätigkeit bei Unternehmen vorbei. Sie kontrollieren dabei neben der Einhaltung der Schutzkonzepte, ob die Homeoffice-Pflicht angewendet wird. Wenn Personen im Büro arbeiten, muss im Gespräch mit den Verantwortlichen geklärt werden, ob der Aufwand unverhältnismässig wäre, wenn die anwesenden Personen im Homeoffice arbeiten würden. |