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Abteilung Berufsbeistandschaft
Die Aufgabe der Beistandsperson besteht in der persönlichen Betreuung und Begleitung oder Vertretung der
betroffenen Personen. Die Aufgaben und Pflichten ergeben sich aus den von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde festgehaltenen Aufgabenumschreibungen und den eidgenössischen und kantonalen Gesetzen und Verordnungen. Dabei stehen die Interessen (persönlich, rechtlich, finanziell) der Klientinnen und Klienten im Zentrum.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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