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Juristische Personen

Als juristische Personen werden besteuert:

  • die Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditaktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung) und die Genossenschaften;
  • die Vereine, die Stiftungen und die übrigen juristischen Personen.

Den übrigen juristischen Personen gleichgestellt sind die Anlagefonds mit direktem Grundbesitz im Sinne des Bundesgesetzes über die Anlagefonds. Ausländische juristische Personen sowie steuerpflichtige ausländische Handelsgesellschaften und andere ausländische Personengesamtheiten ohne juristische Persönlichkeit werden den inländischen juristischen Personen gleichgestellt, denen sie rechtlich oder tatsächlich am ähnlichsten sind.

Der Gewinnsteuersatz beträgt für alle juristischen Personen 6.2 %. Die Mindeststeuer für Kapitalgesellschaften beträgt 500 Franken. Diese Mindeststeuer ist nur geschuldet, wenn die Gewinnsteuern und Kapitalsteuern insgesamt 500 Franken nicht übersteigen.

Mit dem Gewinnsteuersatz von 6.2 % ergibt sich für juristische Personen mit Sitz in den steuergünstigsten Gemeinden des Kantons eine effektive Gesamtsteuerbelastung von 12.64 % (inkl. direkte Bundessteuer). Die Kapitalsteuerbelastung beträgt in den steuergünstigsten Gemeinden des Kantons unverändert 0.01 ‰.

Gesetz über die direkten Steuern im Kanton Uri (StG)

Die STAF-Umsetzung im Kanton Uri

    STAF-Umsetzung / Inkrafttreten 1.1.2020   Aufhebung Regelung für Statusgesellschaften Ja Senkung Gewinnsteuersatz Ja, effe…

 

 

STAF-Umsetzung / Inkrafttreten 1.1.2020  
Aufhebung Regelung für Statusgesellschaften Ja
Senkung Gewinnsteuersatz Ja, effektiver Gewinnsteuersatz über alle Stufen (Bund, Kanton und Gemeinde sinkt auf 12.6 % (Hauptort)
Kapitalsteuer Nein, Kapitalsteuersatz beträgt unverändert 0.010 ‰ (Hauptort)
Sondersteuer neurechtlicher Step-up (auf realisierten stillen Reserven und Goodwill) Ja, Steuersatz 1.2 % (einfache Steuer)
Einführung Patentbox Ja, Maximum 30 %
Zusätzliche Abzüge für Forschung und Entwicklung Nein
Entlastungsbegrenzung Ja, Maximum 50 %
Abzug für Eigenfinanzierung Nein, für Hochsteuerkantone
Erhöhung Dividendenbesteuerung Kanton 50 %; Bund 70 %
Anpassung Kapitaleinlageprinzip Ja
Step-up bei Zuzug aus dem Ausland und Beendigung der Steuerbefreiung Ja, Abschreibungsdauer der aufgedeckten stillen Reserven 10 Jahre

 

Juristische Personen - Steuerformulare und Wegleitungen 2023

Juristische Personen - Steuerformulare und Wegleitungen 2022

Juristische Personen - Weisungen und Merkblätter

Juristische Personen - Steuerbefreiung

Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung, mögliche Ausschlussgründe, Umfang der Steuerbefreiung, Abziehbarkeit von Spenden, Vorgehen bei Steuerbefreiungs- bzw. Vorprüfungsgesuchen und di…
Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung, mögliche Ausschlussgründe, Umfang der Steuerbefreiung, Abziehbarkeit von Spenden, Vorgehen bei Steuerbefreiungs- bzw. Vorprüfungsgesuchen und die Rechtsgrundlagen finden Sie nachstehend:

Juristische Personen - Steuerberechnung

Verbindliche Auskünfte und Spezialberechnungen (z.B. Unterjährige Steuerpflicht, Vereine, Stiftungen, Domizilgesellschaften etc.) können beim Amt für Steuern Uri erfragt werden. Steue…

Verbindliche Auskünfte und Spezialberechnungen (z.B. Unterjährige Steuerpflicht, Vereine, Stiftungen, Domizilgesellschaften etc.) können beim Amt für Steuern Uri erfragt werden.

Steuerrechner ESTV (admin.ch)

Juristische Personen - Steuersätze und Tarife

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Anpassung provisorische Rechnung juristische Personen

Provisorische Rechnungen basieren auf Daten der letzten Steuerveranlagung oder der letzten Steuererklärung. Sollten die Angaben für die provisorische Rechnung nicht zutreffen, können Sie…

Provisorische Rechnungen basieren auf Daten der letzten Steuerveranlagung oder der letzten Steuererklärung. Sollten die Angaben für die provisorische Rechnung nicht zutreffen, können Sie die Rechnung anpassen lassen.

Die neuen Rechnungsgrundlagen sollen dabei jedoch weiterhin auf möglichst realistischen Angaben/Schätzungen beruhen. Die Steuerbezugsstellen behalten sich vor, provisorische Rechnungen, die auf solchen Selbstangaben erstellt wurden, noch vor der Steuerveranlagung wieder zu korrigieren.

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