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Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz

Was macht das AKES?

Das Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz (AKES) schützt Kinder und Erwachsene.

Manche Menschen können sich nicht selbst Hilfe holen.
Zum Beispiel:

  • weil sie zu jung sind,
  • weil sie krank sind,
  • oder weil sie aus anderen Gründen Unterstützung brauchen.

Das AKES hilft diesen Menschen.

Der Mensch steht dabei immer im Mittelpunkt.

Das AKES achtet auf die Grundrechte der Menschen.

Das AKES möchte jedem Menschen möglichst genau die Hilfe geben, die er braucht.

Dabei ist wichtig:
Jeder Mensch soll möglichst selbst über sein Leben bestimmen können.

Das nennt man Selbstbestimmung.

Das AKES unterstützt die Selbstbestimmung so weit wie möglich.

 

Aufgaben des AKES

Zum AKES gehört organisatorisch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB).

Die KESB hat gesetzliche Aufgaben.
Das AKES sorgt dafür, dass die KESB ihre Aufgaben erfüllen kann.

Das AKES macht unter anderem Folgendes:

  • Das AKES stellt Geld für die KESB bereit.
  • Das AKES stellt Mitarbeitende für die KESB bereit.
  • Das AKES sorgt für die nötige Organisation der KESB.
  • Das AKES stellt geeignete Beistandspersonen für die KESB bereit.
  • Das AKES betreibt die Kanzlei der KESB. 
  • Das AKES betreibt den sozialjuristischen Abklärungsdienst
  • Das AKES betreibt das Revisorat
  • Das AKES informiert die zuständige Aufsichtsbehörde über seine Arbeit.
  • Das AKES informiert die politischen Stellen.
  • Das AKES informiert die Öffentlichkeit.

 

Eine Meldung machen

Sie können dem AKES eine Meldung machen.

Zum Beispiel:
Sie machen sich Sorgen um ein Kind.
Oder Sie machen sich Sorgen um eine erwachsene Person.

Sie haben selbst etwas beobachtet.
Sie denken deshalb:
Die Person ist gefährdet und braucht Hilfe von einer Behörde.

Dann können Sie sich beim AKES melden.

Sie können jederzeit eine Meldung machen.

Bestimmte Personen und Institutionen müssen eine Meldung machen.
Das schreibt das Gesetz vor.

 

Wie können Sie eine Meldung machen?

Bitte machen Sie die Meldung möglichst schriftlich.

Verwenden Sie dafür möglichst das passende Formular.

Es gibt verschiedene Formulare:

Während der Bürozeiten können Sie das AKES auch anrufen.

Wir beantworten Ihre Fragen gerne.

Das Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz (AKES) sorgt für die Sicherstellung des Schutzes von Kindern und Erwachsenen, die selbst nicht oder nicht mehr in der Lage sind, Unterstützung für sich anzufordern. Im Mittelpunkt der Tätigkeit steht immer der schutzbedürftige Mensch, dessen Grundrechte es zu wahren gilt. Ziel ist, Betroffenen mit massgeschneiderten, individuellen Massnahmen zu helfen und deren Selbstbestimmungsrecht so weit wie möglich zu schützen und fördern.

Was macht das AKES?

Kernaufgabe des AKES ist, dafür zu sorgen, dass die ihm administrativ angegliederte Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllen kann. Im Einzelnen:

  • Bereitstellung der finanziellen, personellen und organisatorischen Ressourcen für die KESB
  • Bereitstellung geeigneter Beistandspersonen für die KESB
  • Betrieb der Kanzlei, des sozialjuristischen Abklärungsdienstes und des Revisorats für die KESB
  • Berichterstattung an die Aufsichtsbehörde und Information der politischen Instanzen
  • Information der Öffentlichkeit

Meldungen

Wer aufgrund eigener Wahrnehmungen den Eindruck hat, eine erwachsene Person oder ein Kind sei gefährdet und benötige behördliche Hilfe, kann sich jederzeit beim AKES melden. Gewisse Personengruppen oder Institutionen sind gesetzlich zur Meldung verpflichtet.

Wir bitten Sie, Meldungen nach Möglichkeit schriftlich einzureichen und die entsprechenden Formulare zu verwenden. Während den Bürozeiten sind wir auch telefonisch für Sie da und beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen.

Wie ist das AKES organisiert?

Das AKES ist wie folgt gegliedert:

 

Lageplan

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag

08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr

Zufahrt
Zufahrtsplan (via Grundgasse)

 

Personen

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