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Prämienverbilligung für die Krankenpflege-Grundversicherung: 16,22 Mio. Franken für die Prämienverbilligung im Kanton Uri

26. Januar 2018
Im Kanton Uri stehen 2018 insgesamt 16,22 Mio. Franken für individuelle Prämienverbilligung zur Verfügung. Dies ist fast eine halbe Million Franken mehr als im Vorjahr. Die ersten Entscheide werden gegen Ende Januar 2018 verschickt.

Der Landrat bewilligt mehr Geld
Der Landrat hat für das Jahr 2018 insgesamt 16,22 Millionen Franken (Vorjahr: 15,79 Mio. Fr.) für die individuellen Prämienverbilligungen zur Verfügung gestellt. Der Anteil des Kantons beträgt wie in den letzten Jahren 4,5 Mio. Franken. Mit 11,72 Mio. Franken steuert der Bund den grössten Anteil bei.

Fast jede dritte Person hat Anspruch auf Prämienverbilligung
Der Regierungsrat hat die Richtprämien bei allen Alterskategorien auf das Niveau des günstigsten Hausarzt-Modells im Kanton Uri festgelegt (Erwachsene: 3'458 Franken, junge Erwachsene: 3'355 Franken, Kinder/Jugendliche: 756 Franken). Mit diesen Massnahmen wird auch 2018 erwartet, dass knapp 30 Prozent der Urner Bevölkerung einen Beitrag an die Prämien der Krankenpflege-Grundversicherung erhalten werden.

Erste Entscheide gegen Ende Januar 2018
Der Anspruch auf Prämienverbilligung wird anhand der Steuerdaten automatisch berechnet. Die berechtigten Personen werden anschliessend schriftlich informiert. Die ersten Prämienverbilligungsentscheide 2018 werden gegen Ende Januar 2018 durch das Amt für Gesundheit verschickt. Die Auszahlung erfolgt wie in den vergangenen Jahren an die Krankenkassen.

Detaillierte Informationen zur Prämienverbilligung im Kanton Uri sind im Internet unter der Adresse www.ur.ch/praemienverbilligung erhältlich.

Urner Steuerungsgrössen für die Prämienverbilligung 2018

Richtprämie:
Erwachsene (26 Jahre und älter) Fr. 3'458.--
Junge Erwachsene (19 - 25 Jahre) Fr. 3'355.--
Kinder/Jugendliche (bis 18 Jahre) Fr. 756.--

Anrechnung des steuerbaren Vermögens: 15 Prozent
Selbstbehalt des Prämienverbilligungs-Einkommens (PV-Einkommen): 10,25 Prozent

Obergrenze des mittleren PV-Einkommens *: Fr. 80'000.--

* Bis und mit diesem PV-Einkommen werden die Prämien von Kindern um mindestens 50 Prozent verbilligt; darüber entfällt die Mindestgarantie!

Medienauskünfte erteilt:

Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion Uri
Generalsekretär Roland Hartmann
Telefon 041 875 21 50
E-Mail roland.hartmann@ur.ch

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