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Bürglen: Beschwerden gegen Tempo 30 abgewiesen

7. Oktober 2016
Der Regierungsrat hat die Verwaltungsbeschwerden gegen die geplante Tempo-30-Zone im Dorfzentrum Bürglen vollumfänglich abgewiesen. Er stützt damit das Vorgehen der Baudirektion Uri. Die geplante Tempo-30-Zone liegt mitten im Dorfzentrum Bürglen, im Bereich der so genannten «Adler-Kurve». Die Verkehrsbeschränkung gilt auf einem kurzen, rund 200 Meter langen Abschnitt der Kantonsstrasse. Der Fahrzeitverlust bei Tempo 30 ist gering: Die Durchfahrt dauert rund 7 Sekunden länger. Demgegenüber ist der Sicherheitsgewinn für alle Verkehrsteilnehmer als sehr hoch einzustufen.

Die Tempo-30-Zone steht in Einklang mit dem Verkehrskonzept der Gemeinde Bürglen. Der Gemeinderat engagiert sich seit längerem für die Verbesserung der Verkehrssituation im Dorf und hat auf den Gemeindestrassen bereits diverse Massnahmen umgesetzt. Noch aber gilt Tempo 30 nicht – die Beschwerdeführer können den Entscheid an das Obergericht des Kantons Uri weiterziehen.

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