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Breite Zustimmung zu Stossrichtungen für Privatschulen und Homeschooling

18. Januar 2018
Der Erziehungsrat im vergangenen Herbst eine Vernehmlassung zur Bewilligungspraxis von Privatschulen und Homeschooling in Uri durchgeführt. Die Auswertung der Stellungnahmen zeigt nun, dass die Vorschläge des Erziehungsrats auf breite Zustimmung stossen.

In den vergangenen Jahren haben in Uri die Anfragen im Bereich Privatschulen und Homeschooling zugenommen. In den gesetzlichen Grundlagen wird dieser Bereich zwar mehrmals erwähnt; es sind indes keine genauen Abläufe oder klare Kriterien für eine Bewilligung definiert. Aus diesem Grund hatte der Erziehungsrat eine Projektgruppe beauftragt, die offenen Fragen zu behandeln und einen entsprechenden Bericht zu erarbeiten. Die Vernehmlassung zum betreffenden Bericht dauerte von August bis Ende Oktober 2017.

Die Auswertung der Stellungnahmen zeigt nun: Eine deutliche Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden ist der Meinung, dass die vom Erziehungsrat aufgezeigte Stossrichtung zu Privatschulen und Homeschooling stimmt. Demnach soll beim Homeschooling die bisher restriktive Bewilligungspraxis - basierend auf Artikel 27 des Schulgesetzes und Artikel 17 der Schulverordnung - weitergeführt werden; eine Bewilligung soll nur in Einzelfällen erteilt werden und nur wenn das Kindeswohl im Zentrum steht. Bei den Privatschulen soll die Gründung von Institutionen strukturell begünstigt werden. Die Qualität einer Privatschule muss aber im Rahmen eines klar definierten Bewilligungsverfahrens solid geprüft werden. Damit die Chancengerechtigkeit gewahrt bleibt und damit keine Segregation gefördert wird, dürfen die Anforderungen an eine Privatschule nicht zu tief angesetzt werden. Das vom Erziehungsrat empfohlene Finanzierungsmodell, wonach Privatschulen keine finanzielle Unterstützung durch den Kanton erhalten, wohl aber dieselben Schuldienste wie die öffentlichen Schule kostenlos nutzen dürfen, wird von den Vernehmlassungsteilnehmern klar begrüsst.

Umsetzung ohne Gesetzesrevision möglich
Um die vom Erziehungsrat vorgeschlagenen und von der Vernehmlassung gestützten Stossrichtungen zu Privatschulen und Homeschooling konkret umsetzen zu können, ist keine Anpassung von Schulgesetz und Schulverordnung erforderlich. Gleichwohl hat die Vernehmlassung gezeigt, dass es einige Änderungswünsche gibt, die als Pendenz in eine zu gegebener Zeit noch folgende grundlegendere Revision des Schulgesetzes und der Schulverordnung einfliessen können.

Aufgrund der Vernehmlassung hat der Erziehungsrat das Amt für Volksschulen nun beauftragt, den Leitfaden «Anerkennung von Privatschulen im Volksschulbereich» zu bereinigen und diesen dem Erziehungsrat im Frühling 2018 zum Beschluss vorzulegen.

Hinweis: Der Bericht zur Auswertung der Vernehmlassung zu Privatschulen und Homeschooling ist auf der Website des Kantons Uri verfügbar: www.ur.ch > Aktuelles > Vernehmlassungen.

Auskunft
Landammann Beat Jörg, Bildungs- und Kulturdirektor
Telefon 041 875 22 55, E-Mail beat.joerg@ur.ch

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