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Erteilung Konzession für den Betrieb einer temporären Laboranlage zur Nutzung des Bergwassers beim Nordportal des Gotthard-Basistunnels, Erstfeld

20. Mai 2015
Der Regierungsrat hat der "Basis57 Nachhaltige Wassernutzung AG" (Basis 57) eine Konzession zur Nutzung des Bergwassers beim Nordportal des Gotthard-Basistunnels zum Betreiben einer Laboranlage erteilt.

Im Herbst 2016 wird der neue NEAT-Basistunnel zwischen Erstfeld und Bodio in Betrieb genommen. Die Basis57 plant beim Nordportal in Erstfeld eine Aquakultur/Fischzucht unter Nutzung des sauberen Tunnel-Bergwassers. Verschiedene wissenschaftlich erarbeitete Grundlagen erhärten die wirtschaftliche, technische und energetische Machbarkeit des Projekts unter Einhaltung umwelt-ökologischer Massstäbe. Im November 2014 einigten sich die AlpTransit AG und die Basis57 über die Abtretung einer 2,5 ha grossen Parzelle direkt beim Nordportal des Tunnels. Darauf will die Basis57 ab dem Jahr 2017 ihren Fischzuchtbetrieb aufbauen.

Als ersten Schritt plant die Basis57 eine temporäre Laboranlage in einem Gebäude der nicht mehr genutzten Abwasserreinigungsanlage (ARA) in Erstfeld. Es ist vorgesehen, die Laboranlage in zwei unabhängige Kreislaufanlagen mit zwölf respektive zehn Becken zu unterteilen. Die Versorgung der Becken mit sauberem Bergwasser soll ab dem Vereinigungs-bauwerk auf der Parzelle der AlpTransit AG über eine neu zu erstellende Wasserleitung erfolgen.

Im Rahmen eines von der "Kommission für Technologie und Innovation" (KTI) des Bunds geförderten Projekts sollen in der Laboranlage das Wachstum der beiden Fischarten Trüschen und Zander unter verschiedenen Rahmenbedingungen sowie die Reinigungsmassnahmen und die Wärmebilanzen in Fischzuchten untersucht werden. Die Laboranlage wird durch eine Fachperson der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften zweimal wöchentlich besucht und betreut. Zusätzlich werden tägliche Kontrollgänge durch eine ortsansässige Person durchgeführt und die Anlage mit Videokameras überwacht.

Die geplanten Versuchsreihen sind für eine Dauer von zwei Jahren bewilligt, können jedoch in Absprache mit der KTI mit weiteren Abklärungen ergänzt und verlängert werden. Darum wurde der Basis57 eine Konzession für die Nutzung des Bergwassers über fünf Jahre erteilt.

Im Auftrag des Regierungsrats
Standeskanzlei Uri
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