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Gesamtrevision der Nutzungsplanung Gemeinde Flüelen mit Auflagen genehmigt

13. März 2018
Der Regierungsrat hat die Gesamtrevision der Nutzungsplanung Flüelen bestehend aus den revidierten Nutzungsplänen inklusive der statischen Waldgrenzen und der Bau- und Zonenordnung (BZO) grossteils und mit Auflagen genehmigt. Nicht genehmigt wurde eine Einzonung im Gebiet Halden-Untere Bachtalen sowie zwei Passagen der revidierten BZO.

Die Gemeinde Flüelen wird unter anderem angehalten:

Einen Absatz der BZO bei der nächsten Revision der Nutzungsplanung zu überprüfen und allenfalls zu streichen

• Im Rahmen der nächsten Teilrevision der Nutzungsplanung nach Erlass des überarbeiteten kantonalen Schutzinventars die Natur- und Landschaftsschutzzonen von lokaler, regionaler und nationaler Bedeutung in den Nutzungsplan zu übernehmen bzw. zu bereinigen
• Im Rahmen der nächsten Teilrevision der Nutzungsplanung nach Erlass des überarbeiteten kantonalen Schutzinventars die historischen Verkehrswege von lokaler, regionaler und nationaler Bedeutung in den Nutzungsplänen zu übernehmen und in der BZO genügende Schutzmassnahmen zu erlassen
• In einer Richtlinie die korrekte Anwendung der BZO zur Mindestausnützung aufzuzeigen

Im Auftrag des Regierungsrats
Standeskanzlei Uri

Rückfragen von Medienschaffenden:
Dr. Heidi Z'graggen, Justizdirektorin, Telefon +41 41 875 2920, E-Mail heidi.zgraggen@ur.ch
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