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Änderung des Wildschadenreglements - neu werden auch Folgekosten von Grossraubtierangriffen aus dem Wildschadenfonds entschädigt

14. Februar 2017
Im Kanton Uri wurden im vergangenen Sommer 80 Nutztiere (77 Schafe, zwei Ziegen, ein Rind) durch den Wolf getötet oder verletzt. Der Wert dieser Tiere wird den Tierhaltern gemäss Jagdgesetzgebung und Konzept Wolf Schweiz entschädigt. Neben dem eigentlichen Wertverlust fallen bei Wolfsattacken zusätzliche Kosten an: Personalaufwand für die Nachsuche, Personalaufwand für die Bergung und Entsorgung der Tiere und - je nach Verhältnissen - Kosten für Helikoptertransporte für die Entsorgung toter Tiere. Der Bund entschädigt diese Kosten bislang nicht. Die Kantone sind aber diesbezüglich in Verhandlung mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU).

Der Regierungsrat schafft mit der Änderung des Wildschadenreglements die Voraussetzungen, dass die Schäden vollständige aus dem Wildschadenfonds abgegolten werden können. Im Wildschadenreglement wird neu festgehalten, dass Folgekosten nach Grossraubtierangriffen auf Nutztiere aus dem Wildschadenfonds vergütbar sind. Diese werden dem Wildschadenfonds aus der allgemeinen Rechnung zurückvergütet. Kosten in Zusammenhang mit dem Herdenschutz sind nicht Bestandteil des ergänzten Artikels.

Im Auftrag des Regierungsrats
Standeskanzlei Uri
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