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Änderung des Wildschadenreglements - neu werden auch Folgekosten von Grossraubtierangriffen aus dem Wildschadenfonds entschädigt
Der Regierungsrat schafft mit der Änderung des Wildschadenreglements die Voraussetzungen, dass die Schäden vollständige aus dem Wildschadenfonds abgegolten werden können. Im Wildschadenreglement wird neu festgehalten, dass Folgekosten nach Grossraubtierangriffen auf Nutztiere aus dem Wildschadenfonds vergütbar sind. Diese werden dem Wildschadenfonds aus der allgemeinen Rechnung zurückvergütet. Kosten in Zusammenhang mit dem Herdenschutz sind nicht Bestandteil des ergänzten Artikels.
Im Auftrag des Regierungsrats
Standeskanzlei Uri