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Revision der Verordnung über das Reklamewesen; Freigabe für das Vernehmlassungsverfahren

7. November 2017
Der Regierungsrat hat die Baudirektion beauftragt, eine Vernehmlassung für eine revidierte Verordnung über das Reklamewesen durchzuführen. Die geltende Verordnung über das Reklamewesen stammt aus dem Jahr 1976. Eine sanfte Revision der Verordnung ist unabdingbar. Sie soll nach wie vor schlank ausgestaltet sein und sich auf wenige Artikel begrenzen. Zusätzlich werden rein formelle Anpassungen vorgenommen. Mit der Revision sollen die Abläufe für die Gesuchsteller und Bewilligungsbehörden vereinfacht und beschleunigt werden. Damit wird eine Kostenersparnis bei den Gemeinden erreicht.

In der Vergangenheit war insbesondere die Zuständigkeit der Gemeinden zur Bewilligung temporärer Reklamen an öffentlichen Strassen nicht einfach zu handhaben. Für gemeindeübergreifende Reklamen, wie etwa für den Zirkus, musste jede Gemeinde eigens eine Bewilligung erteilen, unter Zustimmung der Baudirektion bei Reklamen an Kantonsstrassen. Neu sieht die Verordnung für temporäre Reklamen an öffentlichen Strassen die Baudirektion als Bewilligungsbehörde vor; dies unter Koordination mit der Kantonspolizei, mit den betroffenen Standortgemeinden und den betroffenen Strassenhoheitsträgern (Gemeindestrassen, Korporationsstrassen).

Durch eine zentrale Bewilligungsbehörde im Bereich der öffentlichen Strassen werden sowohl die Gesuchsteller wie auch die Gemeinden entlastet. Die Gesuche werden einheitlich beurteilt, was dem Grundsatz der rechtsgleichen Behandlung zusätzlich Rechnung trägt. Die Verordnung vereinfacht aufgrund der neuen Zuständigkeit im Bereich öffentlicher Strassen eine künftige digitale Einreichung und Bearbeitung von Gesuchen.

Die Vernehmlassungsunterlagen sind im Internet unter www.ur.ch (Aktuelles, Vernehmlassungen) publiziert. Die Vernehmlassung dauert bis am 11. Dezember 2017.

Im Auftrag des Regierungsrats
Standeskanzlei Uri

Rückfragen von Medienschaffenden:
Adrian Zurfluh, Telefon +41 41 875 2030, E-Mail Adrian.Zurfluh@ur.ch
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