Inhaltsbereich
Revision der Verordnung über das Reklamewesen; Freigabe für das Vernehmlassungsverfahren
In der Vergangenheit war insbesondere die Zuständigkeit der Gemeinden zur Bewilligung temporärer Reklamen an öffentlichen Strassen nicht einfach zu handhaben. Für gemeindeübergreifende Reklamen, wie etwa für den Zirkus, musste jede Gemeinde eigens eine Bewilligung erteilen, unter Zustimmung der Baudirektion bei Reklamen an Kantonsstrassen. Neu sieht die Verordnung für temporäre Reklamen an öffentlichen Strassen die Baudirektion als Bewilligungsbehörde vor; dies unter Koordination mit der Kantonspolizei, mit den betroffenen Standortgemeinden und den betroffenen Strassenhoheitsträgern (Gemeindestrassen, Korporationsstrassen).
Durch eine zentrale Bewilligungsbehörde im Bereich der öffentlichen Strassen werden sowohl die Gesuchsteller wie auch die Gemeinden entlastet. Die Gesuche werden einheitlich beurteilt, was dem Grundsatz der rechtsgleichen Behandlung zusätzlich Rechnung trägt. Die Verordnung vereinfacht aufgrund der neuen Zuständigkeit im Bereich öffentlicher Strassen eine künftige digitale Einreichung und Bearbeitung von Gesuchen.
Die Vernehmlassungsunterlagen sind im Internet unter www.ur.ch (Aktuelles, Vernehmlassungen) publiziert. Die Vernehmlassung dauert bis am 11. Dezember 2017.
Im Auftrag des Regierungsrats
Standeskanzlei Uri
Rückfragen von Medienschaffenden:
Adrian Zurfluh, Telefon +41 41 875 2030, E-Mail Adrian.Zurfluh@ur.ch