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Gesamtrevision der Nutzungsplanung Unterschächen genehmigt

20. März 2018
Der Regierungsrat hat die Gesamtrevision der Nutzungsplanung Unterschächen, bestehend aus den revidierten Nutzungsplänen und der Bau- und Zonenordnung (BZO), mit einigen Auflagen genehmigt. Unter anderem wurden zwei Artikel der BZO nicht genehmigt. Diese stehen im Zusammenhang mit der vertraglichen Bauverpflichtung respektive mit dem Mehrlängenzuschlag.

Die Gemeinde Unterschächen wird angehalten:

  • bei der nächsten Teilrevision der Nutzungsplanung nach Erlass des überarbeiteten kantonalen Schutzinventars die historischen Verkehrswege (lokale, regionale und nationale Bedeutung) in den Nutzungsplänen zu übernehmen und in der BZO genügende Schutzmassnahmen zu erlassen.
  • das Waldareal bei der nächsten Teilrevision der Nutzungsplanung anzupassen. Die lokalen Naturschutzzonen sind dabei entweder überlagert darzustellen oder an die gleichzeitig festzulegenden statischen Waldgrenzen anzupassen.
  • in einer Richtlinie die willkürfreie Anwendung der Mindestausnützung aufzuzeigen.

Rückfragen von Medienschaffenden:
Regierungsrätin Dr. Heidi Z’graggen, Telefon +41 41 875 2920, E-Mail Heidi.Zgraggen@ur.ch

Im Auftrag des Regierungsrats:
Standeskanzlei
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