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Kantonsbürgerrechte erteilt

15. Mai 2018
Der Regierungsrat erteilt das Kantonsbürgerrecht, wenn die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung vorliegt und das Gemeindebürgerrecht erteilt ist. Gestützt darauf hat er Marina, Nikolina und Jelena Zelic, alle wohnhaft in Erstfeld, das Bürgerrecht des Kantons erteilt.

Im Auftrag des Regierungsrats:
Standeskanzlei

Rückfragen von Medienschaffenden:
Adrian Zurfluh, Telefon +41 41 875 2030, E-Mail Adrian.Zurfluh@ur.ch
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